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Verfasst am: 26.07.05, 12:03 Titel: RENOVIERUNG bei AUSZUG ?!
Wer hat Ahnung wie es sich hier konkret verhält ???
Ein Mietvertrag sieht vor, daß bei EINZUG eine Renovierung erforderlich ist. Nicht bei Auszug.
Herr A mietet diese Wohnung an. Er renoviert diese vollständig, gründlich und fachmännisch. Aus beruflichen Gründen muss Herr A nach 6 Monaten wieder ausziehen.
Frau B mietet die Wohnung an und übernimmt diese in dem frisch renovierten Zustand von Herrn A.
Frau B zieht nach 3 Jahren ebenfalls aus.
Frage:
1.) Muss Frau B renovieren ?
2.) Gilt der Einzug von Frau B nach 6 Monaten in die frisch renovierte Wohnung als "renoviert" oder "nicht renoviert" eingezogen ?
Hintergrund:
- Der Eigentümer erwartet eine Renovierung bei Auszug. Nebenvereinbarungen in mündlicher oder schriftlicher Form wurden nicht getroffen.
Wäre schön wenn jemand hier einen Erfahrungswert hätte oder kompetente Auskunft geben kann.
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