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Gartenarbeiten bis wann möglich ?

 
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Frau Jule
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.07.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 18:49    Titel: Gartenarbeiten bis wann möglich ? Antworten mit Zitat

Herr A. war eben im Garten tätig, und hat Holz gesägt.
So ca. zwischen 19 Uhr und 19.30 Uhr
Es trat eine Nachbarin vom angrenzendem Grundstück an den Zaun, und forderte unverzüglich die Arbeiten einzustellen. Man dürfte das nur von 7 - 19 Uhr .

Wie ist da die Rechtslage, meines Wissens dürfte man bis 20 Uhr Rasen mähen etc.
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe nur was über Rasenmähen gefunden:

Handrasenmäher ohne Motor unterliegen keiner Beschränkung
Motorrasenmäher werden unterschiedlich qualifiziert, wobei Entscheidungskriterium die erreichte Dezibelzahl der einzelnen Mäher ist:
Rasenmäher mit weniger als 60 Dezibel
dürfen außer zwischen 22 Uhr und 7 Uhr an jedem Tag betrieben werden.

Andere Motorrasenmäher
dürfen an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht und an Werktagen von 19 Uhr bis 7 Uhr nicht betrieben werden.
Zusätzlich dürfen diese Geräte mit bis zu 3 Kilowatt dann nicht mehr als 68 Dezibel, Geräte über 7 Kilowatt nicht mehr als 77 Dezibel erzeugen.

Sollte sich der eifrige Gärtner nicht an diese Grenzwerte halten, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die das Einschalten der Polizei rechtfertigen würde. Also, Rasenmähen ja, aber bitte auf die Uhrzeit achten


Kommt also wohl darauf an, wie laut die Säge ist.
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Frau Jule
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.07.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hat sie also Recht, wenn die Säge also lauter als 60 Dezibel ist, muss Herr A. um 19 uhr fertig sein.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 13:05    Titel: Antworten mit Zitat

Achtung - hier gilt nicht nur (Bundes-)Immisionsschutzrecht, sondern auch Gemeinderecht. Und diese Satzung kann zusätzlich auch weitere Ruhezeiten vorschreiben...
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