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Ein Freund von mir hat einen Schaden am Auto der Versicherung gemeldet
Der Sachverständige schaute sich diesen an und beurteilte das.
Es gab auch einen Zeugen der dieses bestätigte.
Nun hat der Zeuge aber seine Aussage widerufen und ist sich der ganzen
Sache nicht mehr sicher.
Am abend sind beide auf der Kirmes gewesen am nächsten Tag wurde
eine Beule die durch ein Auto verursacht worden ist festgestellt.
Der Zeuge sagte das er vorher den Schaden am Auto nicht sah und diesen
erst mitbekam als Sie die Kirmes verliessen.
Diese Aussage wideruf nun der Zeuge und meinte er ist sich nicht sicher
da das Auto Schwarz ist und um 00:30 er nicht mehr gesehen hat ob die
Beule auf dem Platz oder erst später zustande kam.
Aufgrund dessen hat die Versicherung nun die forderung gestellt das
die Zahlung zurückgezahlt werden müsse da kein Zeuge vorhanden sei
der die Aussage des Fahrers glaubhaft machen würde.
Letztendlich gehen Sie davon aus das der Fahrer selber in die Tür getreten hat
um Geld zubekommen.
Würde er es bis zum 17.08 nicht zurückzahlen wollen sie ihn Anzeigen
wegen Betruges.
Kan mir da einer mal sagen ob er nun das zurückzahlen muss ?
Er versichert mir glaubhaft das Diese Beule nun wirklich nur auf der Kirmes
passiert sein kann und auch der Sachverständige bestätigt das dort ein
Auto reingefahren ist.
Wär vielleicht hilfreich zu wissen, um welche Sorte Versicherung es sich dabei handelt.
Aufgrund der Schilderung des Sachverhaltes vermute ich mal: Vollkasko?
Also wenn ich die Geschichte richtig verstanden habe, unterstellt die Vollkaskoversicherung, dass der Schaden vorgetäuscht wurde und verlangt nun die geleisteten Schadenersatzzahlungen zurück, richtig?
Wo und wie hat denn der Zeuge seine erste Aussage widerrufen? Hat er an die Versicherung geschrieben, dass das, was er zuerst gesagt hatte, nun doch nicht wahr ist? Oder gab es eine polizeiliche Zeugenvernehmung? _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Also das ist sowieso alles irgendwie seltsam, der Zeuge ist wohl der Onkel
oder ein naher verwandter von ihm.
Die Versicherung war bei dem Zeugen zuhause und hat sich das
Schriftlich geben lassen das beide am abend gegen 00:30 den Platz verlassen
hatte vorher keinen Schaden bemerkte und auch nach verlassen des
Platzes kein Schaden festgestellt hat obwohl er dieses zuerst aussagte.
aufgrund der zurückgenommen Aussage sagt nun die Versicherung
das der Fahrer keinen Zeugen hat und sie von einem Betrug ausgehen.
Auch wen der Sachverständige bescheinigt das dieser Schaden durch
ein Auto verursacht worden ist, weiterhin meinen Sie den Schaden hat
er später selbst verursacht um halt an das Geld zukommen.
Da kann man wirklich nur spekulieren. Der Sachverhalt ist nur bruchstückhaft bekannt.
Also mal grundsätzlich: Wenn sich der Vesicherungsnehmer bei seiner Schadenschilderung in Widersprüche verwickelt, dann liegt der Verdacht schon nahe, dass hier was "getrickst" werden soll. Die Drohung mit dem Staatsanwalt (Strafantrag wegen Betrug) kommt aber normalerweise erst, wenn nicht nur ein Verdacht vorliegt, sondern wenn die Sache einigermaßen beweisbar ist.
Hier muss dann schon was erheblich im Argen liegen, wenn hier so schweres Geschütz aufgefahren wird.
Er sollte mal fachkundigen juristischen Rat einholen, wenn er der Meinung ist, sein Anspruch besteht zu Recht. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Also ich hab mich da nochmal schlau gefragt "ich würd ihm schon gern helfen wollen"
Also beide Auf die Kirmes auf den Platz , die Versicherung des Parkplatz besitzers
ist in der Pflicht den Schaden zu zahlen nicht die vom fahrer.
Der Onkel ! Der auch der Zeuge ist sagte mir gestern Abend noch am
Telefon das der Neffe ihm das so eingeredet hat das der Schaden am Auto
nur auf dem Parkplatz passiert sein konnte da er selber wohl ein bissel
getrunken hatte war er sich dan auch sicher.
So hat er das dan auch ausgesagt bei der Versicherung, aber wie das auch immer
so ist viel ihm dan ein das er den Schaden ja garnicht gesehen hat
Nun stützt sich die Vers. darauf und sagt er müsse beweisen das der
Schaden auf den Platz passiert ist da er keine Zeugen hat ist seine Aussage
nicht glaubhaft und sie werden ihn Anzeigen.
Da er aber so gesehen garnix beweisen kan sagt er immerhin haette ja
auch der Hauseigene Sachverständige bestätigt das dort ein Auto
reingefahren ist.
Ist das den so das nach Zahlung wen alles So gelaufen ist er beweisen muss
auf einmal das der Schaden nicht erst später stattgefunden hat oder muss
die Vers. ihm beweisen das beweisen ?
Lass es. Hier sollte einer helfen, der Ahnung von sowas hat.
Es gibt welche, die kennen sich derart gut damit aus, dass sie sogar ihren Lebensunterhalt damit verdienen können. _________________ Grüße, Mogli
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