Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fristlose Kündigung bei Mindestmietdauer
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fristlose Kündigung bei Mindestmietdauer

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
nick17
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 13:22    Titel: Fristlose Kündigung bei Mindestmietdauer Antworten mit Zitat

Hallo

Der Vermieter (VM) beabsichtigt seinen Mieter (M) fristlos zu kündigen, da er seit über 2 Monaten seine Miete nicht zahlt - trotzt schriftlicher Mahnungen. Der Mietvertrag enthält eine Klausel über eine Mindestlaufzeit von 5 Jahren (die noch nicht abgelaufen sind). Eine vorzeitige Kündigung von Seiten des M oder VM ist also im Normalfall nicht möglich.
Frage: Muss der M nach der fristlosen Kündigung des VM auch weiterhin seine Miete + NK zahlen, auch nach Auszug - zumindest bis ein adäquater Nachmieter gefunden ist ?

Nick
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 13:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ja.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der VM über genug Geld verfügt und nicht auf die Miete angewiesen ist kann er auch einfach nur auf Zahlung klagen. Dies würde in dem Fall Sinn machen wenn der Mieter meint er zahlt einfach keine Miete mehr um aus den Vertrag zu kommen. Was sich dann als dümmste Idee von allen herausstellen wird.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.