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Renovierung nach 8 Monaten?

 
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Flupp
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Anmeldungsdatum: 25.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 09:17    Titel: Renovierung nach 8 Monaten? Antworten mit Zitat

Hallo Leute,
ich hoffe ihr könnt mir helfen, habe in der Suchfunktion irgendwie nix gefunden. Kurze Sache: Wir ziehen nun nach 8 Monaten aus einer MietWohnung aus. Sie war bezugsfertig renoviert, wir haben sie aber fast nur als ÜbergangsWohnung benutzt um etwas eigenes zu finden, also überall standen fast nur Kartons. Nun meine Frage: Wir haben kleine Schrammen beseitigt und Schönheitsflecken beseitigt, müssen wir nun trotz der kurzen Zeit alles neu malen? Kann der Vermieter das verlangen? Die Wohnung sieht eigentlich genauso aus, wie beim Einzug und geraucht haben wir auch nicht. Was ist eure Meinung dazu? Vielen Dank für die Hilfe! Ich hoffe, ihr könnt schnell was dazu schreiben, morgen schaut sich der Vermieter die Wohnung an und es wäre schön, wenn wir schon wüssten, was auf uns zukommen wird, bzw. wie wir reagieren sollen!
Liebe Grüße,
Flupp
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Was der VM verlangen kann und was nicht hängt von den Vereinbarungen im Mietvertrag ab und davon ob diese wirksam vereinbart wurden. Da Sie ja anscheinend schon angefangen haben zu renovieren bzw. kleine Mängel zu beseitigen müssen diese natürlich fachgerecht erfolgen. Sollte das nicht der Fall sein kann der VM verlangen das der Mieter nachbessert.
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Flupp
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Anmeldungsdatum: 25.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 09:39    Titel: ... Antworten mit Zitat

Also die Sachen, die wir gemacht haben, sind wirklich fachgerecht gemacht wurden. D.h. es waren an einigen Stellen Flecken an den Wänden, die nun nicht mehr zu sehen sind. Also wie neu! Smilie Ich habe gerade den Mietvertrag vor mir liegen und ich habe das Ding nun schon mehrmals durchgeschaut und zur Renovierung steht da überhaupt nix. Jetzt also nix machen? Da steht auch nix von diesen Regelungen 3,5,7 Jahre... In Bezug auf die kurze Wohndauer, gibt es dazu einen Sachverhalt, dass ich jetzt gar nix machen muss, außer die Wohnung "besenrein" abzugeben? Die Wohnung ist wirklich wieder in einem Top-Zustand.
LG
Flupp
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Flupp
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Anmeldungsdatum: 25.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 09:53    Titel: Antworten mit Zitat

Hmm, so die Seite war hinter einer anderen Seite versteckt. Habe nun doch den Artikel Schönheitsreparaturen gefunden. Dort stehen auch die 3,5,7 Jahre zu den jeweiligen Räumen. Auch diese Quotenzuzahlungen stehen da. Doch im Vertrag steht nur was von länger als ein Jahr, dann 20%...usw. Wir sind ja nun unter einem Jahr, also müssten wir doch nix machen, richtig?
LG
Flupp
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mir jetzt noch keinen Kopf machen. Einfach mal den morgigen Tag abwarten und das Ergebnis hier posten. Dann kann mehr gesagt werden.

Aber gibt es im MV keinen Passus zu den Schönheitsreparaturen ? Wäre eigentlich ungewöhnlich, wenn da überhaupt nichts zu stehen würde.
_________________
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 25.07.05, 10:08    Titel: Re: Renovierung nach 8 Monaten? Antworten mit Zitat

Flupp hat folgendes geschrieben::
Nun meine Frage: Wir haben kleine Schrammen beseitigt und Schönheitsflecken beseitigt, müssen wir nun trotz der kurzen Zeit alles neu malen?


Der Mieter soll zwar beim Auszug nie mehr zahlen, als er selbst verwohnt hat. Aber der BGH lässt zu, das er auf Grund eines Kostenvoranschlages zu Abschlagszahlungen für noch nicht ganz abgelaufene Renovierungsfristen verpflichtet wird. (BGH WM 98, 592) Dann muss der Mietvertrag zum Beispiel eine sogenannte Abgeltungs- oder Quotenklausel enthalten: "Liegen bei Auszug die letzten Schönheitsreparaturen länger als 1 Jahr zurück, zahlt der Mieter 20 % der Kosten.(2 Jahre 40% usw.) (BGH RE WM 88, 294)

Der VM darf den Kostenvoranschlag nicht für verbindlich erklären. (LG Duisburg WM 90, 201)und muss dem Mieter die Möglichkeit geben, in Eigenarbeit zu renovieren. Der Mieter kann abwarten bis der VM ihm den Kostenvoranschlag vorlegt, und dann entscheiden, ob er die Arbeiten selbst durchführen möchte. (LG Braunschweig WM 2001, 484) Auch eine Nachfrist für eine nicht "ordentliche Selbstarbeit" muss der VM gewähren. (OLG Celle WM 2001, 393)


Hier unter 1 Jahr , ME sind nur Dekorationsmängel zu beseitigen. Mal abwarten was der VM meint? (Unbedingt ein Abmahmeprotokoll anfertigen.)
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Flupp
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Anmeldungsdatum: 25.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 15:03    Titel: ... Antworten mit Zitat

Also...der VM war im Grunde ganz angetan von der gründlichen Sauberkeit und dem guten Zustand. Wir sollten halt noch die Bohrlöcher zumachen und das wärs dann. Er meinte auch selber, dass er wohl keine Grundlage hat von uns mehr zu verlangen. Am Freitag ist dann endgültige Übergabe. Ich denke mal, das geht auch gut glatt. Wir sind zufrieden, dass wir nicht noch malen bzw. renovieren müssen.
Vielen Dank für eure Antworten!
LG
Flupp
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