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bei mir wurde ein Wasserabsperrventil unter der Spüle repariert. Dafür soll ich jetzt 70 Euro zahlen. Zählt so ein Absperrventil zu Kleinreparaturen? Es unterliegt ja nicht meiner ständigen Benutzung und kann daher von mir gar nicht abgenutzt werden.
Die Voraussetzungen dafür, dass ich für Kleinreparaturen aufkommen muss, sind im Mietvertrag prinzipiell gegeben. Es dreht sich nur darum, ob es sich bei dem Absperrventil um so eine Reparatur handelt.
Meine Erfahrung sagt, dass Absperrventile eher durch Nichtbenutzung als durch Abnutzung kaputt gehen. Das macht der Kalk der Zeit... _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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