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Schimmel im Proberaum - Wie sieht das rechtlich aus?

 
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Sirius81
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 17:55    Titel: Schimmel im Proberaum - Wie sieht das rechtlich aus? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich habe vor 2 Monaten einen Proberaum (laut Mietvertrag ein Gewerberaum) gemietet, nun ist mir aufgefallen das sich im Raum Schimmel bildet unter anderem ist sogar einer der Verstärker vom Schimmel befallen.

Der Mietvertrag läuft über ein Jahr, nun hat der Vermieter, da er keine Lust zum Nachbessern hat, vorgeschlagen die Hälfte der Kaution einzubehalten und uns sofort den Auszug erlaubt.

Irgendwie fühle ich mich aber dennoch geprellt, da ich womöglich sogar den Verstärker reinigen lassen muss und evtl auch anderes Equipment welches nicht gerade billig war.

Wie sieht das rechtlich aus, ich denke man kann davon ausgehen das der Vermieter von dem Schimmel wusste, dies aber nicht bei Vertragsabschluß mitgeteilt hat. Ist es eventuell unter Hinzunahme rechtlichen Beistandes möglich sofort zu kündigen.

Vielen Dank im Voraus
Christian.
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jmiernik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Mit welcdher Begründung will der VM die Hälfte der Kaution einbehalten?
Um welchen Betrag handelt es sich?
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 08:16    Titel: Antworten mit Zitat

jmiernik hat folgendes geschrieben::
Mit welcdher Begründung will der VM die Hälfte der Kaution einbehalten?
Um welchen Betrag handelt es sich?


Im vorliegenden Fall handelt es sich um das Angebot des Vermieters zur Vertragsaufhebung. Gründe für einzelne Bedingungen des Aufhebungsvertrags müssen nicht genannt werden. Auch die Höhe des Betrags kann allenfalls bei einem groben Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung eine Rolle spielen.

Der Mieter hat hier 2 Optionen: entweder eine Einigung mit dem Vermieter durch Verhandlung bzw. Annahme des vorliegenden Angebots zur Vertragsaufhebung oder er lässt es auf einen Streit ankommen.
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Sirius81
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 10:22    Titel: Antworten mit Zitat

Ja danke für die Antwort, also der VM will 150€ einbehalten, an für sich ein nicht so hoher Betrag, aber trotzdem sehr ärgerlich da der ganze Raum im Prinzip nur mit einem sehr hohen gesundheitlichen Risiko nutzbar ist. Es ist ja nicht so das der Raum nur an einer Stelle schimmelt, vielmehr stinkt es richtig böse in dem Raum, leider kann man ihn auch nicht ausreichend belüften da nur eine elektrische Ablluft existiert, somit keine Zugluft vorhanden ist. Weiterhin scheint das Dach auch nicht trocken zu sein, wenn der VM also tatsächlich Nachbessern will müsste er vermutlich den kompletten Raum sanieren und auch das Dach abdichten. Beim Einzug war der Geruch in Maßen schon vorhanden uns wurde aber gesagt das der Raum seit 1 Jahr leer stand und nicht gelüftet wurde, daher haben wir anfangs auch die Entlüftung Tag und Nacht laufen lassen, sichtbar war aber kein Schimmel auszumachen. Nur letzte Woche zeigten sich weiße Flecken auf der Bespannung einer Box die mich damals 300€ gekostet hatte und in einem Topzustand war. Ich vermute, kann dies leider aber nicht beweisen, das der Vermieter sehr wohl wusste was mit dem Raum ist, aber uns dieses Detail, trotz Nachfrage, verschwiegen hat. Habe auch selber mal im BGB geblättert und bin auf §543 BGB gestoßen welcher eine sofortige Kündigung aus wichtigem Grund enthält, die Frage ist nur in wieweit man den auf unsere Lage anwenden könnte und ob es sich bei 150€ Streitwert lohnt einen Anwalt zu rate zu ziehen.

Viele Grüße Christian.
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