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ausschluss aus der gesetzlichen krankenversicherung

 
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merk würdig
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 18:22    Titel: ausschluss aus der gesetzlichen krankenversicherung Antworten mit Zitat

Hallo

ich habe folgendes Problem:

bei der Geburt des dritten Kindes gabs bei meiner Frau massive gesundheitliche Probleme. Dies ging so weit dass ich längere Zeit daheim bleiben musste. Dadurch kam ich als selbstständiger in eine finaziell recht enge Situation.

Dadurch konnte ich einige Rechnungen, unter anderem die freiwilligen Beiträge zur KV nicht rechtzeitig bezahlen. In folge dessen wurde ich von der KV ausgeschlossen.
Durch den Ausschluss darf mich im moment keine andere Kasse nehmen.

Prvat versichern (insgesamt 5 Personen) ist auch nicht so ohne weiteres möglich (und ausserdem teuer Winken)

Wie siehts aus? gibt es für mich einen Weg zurück in die GKV?

Ich habe gelesen das ich, wenn ich eine Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehme, in die GKV aufgenommen werden muss. Kann ich das neben meiner Selbsständigen Tätigkeit machen? Wie viel muss ich dann verdienen damit es anerkannt wird?

Kann mir jemand einen Tipp geben?

Danke schon mal im Voraus
Merk Würdig
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merk würdig
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 17:35    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

habe ich hier eine so schwere frage gestellt?
oder eine art tabuthema angeschnitten?

in der zwischenzeit habe ich rausgefunden dass diese sozialversicherungspflichtigen einkommen ab 400 euro im monat gelten.
hier gibt es offenbar aber einen zusammenhang mit der selbstständigen tätigkeit - hier habe ich noch nichts gefunden...

wenn ich mir die anderen antworten hier im forum so durchschaue habe ich durchaus das gefühl dass es hier welche gibt die sich auskennen - nur bekomme ich irgendwie keinen feedback. leider

danke im voruas
merk würdig
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 19:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo merkwürdig

Ich hatte mich dazu jetzt nicht gemeldet, weil ich ehrlich nicht weiß, ob sich wieder in die gesetzliche Krankenversicherung kommen, wenn Sie versicherungspflichtig werden.

Auch wenn es vermutlich kaum Erfolg haben wird, erklären Sie Ihrer Versicherung vielleicht noch mal das Problem und bitten Sie, den Ausschluss aufzuheben, wenn Sie die fehlenden Beiträge jetzt zahlen.
Aus Erfahrung in der Praxis weiß ich, dass vor einem Ausschluss mehrmals gemahnt wird und Ihnen auch die Folgen mitgeteilt werden. Wenn Sie dann der Krankenkasse wenigstens eine Ratenzahlung angeboten hätten, hätte man das ganze bestimmt auch zusammen mit der Krankenkasse regeln können.

Ich kann Ihnen auf jeden Fall mitteilen, dass Sie nur dann wieder Versicherungspflichtig werden, wenn Sie keine hauptberufliche Selbstständigkeit ausüben. Von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit geht man dann aus, wenn zum Beispiel:
  • die Selbstständige Tätigkeit mindestens 18 Stunden / Woche ausgeübt wird
  • Mindestens ein Angestellter mit mind. 400,01 € beschäftigt ist.
  • Die Selbstständige Erwerbstätigkeit stärker zum Lebensunterhalt beiträgt


Ob Sie sich dann jedoch trotzdem noch in der GKV versichern dürfen, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Eine freiwillige Versicherung in der GKV dürfte jedoch für Sie auf keinen Fall mehr möglich sein.

Ihre Frau kann sich jedoch noch freiwillig in der GKV versichern. Je nach dem ob Ihr Einkommen monatlich in der Regel (jetzt ausgenommen die Zeit, wo Sie wegen der Geburt zu Hause waren) 3.900 € übersteigt, können auch Ihre Kinder bei Ihrer Frau mitversichert werden.
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Eine weitere Möglichkeit ist: wenn das selbständige Einkommen sehr gering ist (Grenze muß man im Einzelfall ausrechnen) und auch kein zu hohes Vermögen vorhanden ist, kann man ergänzend Arbeitslosengeld II beantragen. Das ist dann automatisch mit einer Pflicht-KV verbunden.
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schröder
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

die Rückkehr in die GKV ist tatsächlich über die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung möglich. Das dürfte aber auch schon die einzige gute Nachricht sein.... Weinen

Soweit mir bekannt ist, prüft nämlich die GKV bei zeitgleichem Vorliegen von Arbeitnehmer- und Gewerbetreibendeneigenschaften (was für ein Wort Smilie !), aus welcher Einnahmequelle der Lebensunterhalt überwiegend bestritten wird. Und demzufolge wird man mit lediglich 400 Euro keine Sozialversicherungspflicht beweisen können....

So hart wie es klingt, so schwer wie es fällt: eine Nachfrage beim Sozialamt auf Unterstützung fänd` ich überlegenswert....
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