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Cindy1975 Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.07.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 26.07.05, 12:43 Titel: Wieviel Mietabzug bei nicht vorhandenen Fensterläden? |
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Mich würde mal interessieren, wieviel Mietabzug bei fehlenden Fensterläden geltend gemacht werden können?
Der Fall: Bei Einzug war die Wohnung noch nicht ganz fertig gestellt. Der Vermieter versprach aber Fensterläden, da es ein sanierter Altbau ist und wegen Denkmalschutz keine Rolläden erlaubt sind. Bis zu Fertigstellung des Gebäudes durfte der Mieter 20 % Mietabzug machen. Nun sind die Fensterläden immer noch nicht dran und der Vermieter verlangt 100 %. Er gibt zwar zu, das er das mal erwähnt hätte mit den Fensterläden, aber es momentan nicht machen wird.
Wieviel Prozent könnte der Mieter weiterhin einbehalten?
Gruß
Cindy |
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thdoerfler FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.09.2004 Beiträge: 2042
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Verfasst am: 26.07.05, 12:50 Titel: |
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Es handelt sich um einen geringfügigen Mangel, fraglich, ob überhaupt eine Minderung zulässig ist.
Zudem ist die Beweislage problematisch: Du bist beweispflichtig, und ich weiß nicht, ob sich der VM im Prozeß noch an seine Zusage erinnern kann... |
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Cindy1975 Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.07.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 26.07.05, 12:54 Titel: |
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Er hat es aber unter Zeugen zugegeben!!! Hätte man somit eine Chance? |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 26.07.05, 13:00 Titel: |
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Wenn die Zeugen glaubwürdig sind ja und das entscheidet der Richter dann. Vorallen die Zeugen müssen sich an den genauen Wortlaut erinnern und damit muss dann feststehen das es sich um eine zugesicherte Eigenschaft handelt und nicht nur um "vielleicht-machen-wir-das-mal"-Geblubber des VM. |
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Meiner-einer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1481 Wohnort: Ostzone
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Verfasst am: 26.07.05, 13:09 Titel: |
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Es lohnt sicher wegen einer Handvoll Euros sich mit dem Vermieter anzulegen. Spätestens wenn der Mieter mal was vom Vermieter will wird er das erkennen. |
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Cindy1975 Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.07.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 26.07.05, 13:19 Titel: |
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Die Zeugen wären sehr glaubwürdig, da sie auch schon in dem Haus gewohnt haben und der Vermieter denen die Fensterläden auch versprochen hat.
Ist es wirklich notwendig das vorm Richter zu bringen, da es keinen genauen Prozentsatz von einem Mietabzug gibt? |
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Cindy1975 Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.07.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 26.07.05, 13:21 Titel: |
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Meiner-einer hat folgendes geschrieben:: | Es lohnt sicher wegen einer Handvoll Euros sich mit dem Vermieter anzulegen. Spätestens wenn der Mieter mal was vom Vermieter will wird er das erkennen. |
Der Vermieter erkennt leider garnichts. Er nimmt leider seine Pflichten als Vermieter überhaupt nicht wahr! Somit denke ich, könnte es sich schon lohnen |
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Yvonne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.09.2004 Beiträge: 2522 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 26.07.05, 13:23 Titel: |
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Schauen Sie mal hier http://www.all-in.de/redsys/allin/service/miete.php
Da sind für "Fensterläden wurden entfernt" 10% angegeben.
Bei sowas handelt es sich aber immer um Einzelfälle und es kann gut sein, daß in Ihrem Fall ein Richter anders entscheiden würde, falls der Vermieter auf volle Mietzahlung klagt. |
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jmiernik FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.05.2005 Beiträge: 254 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 27.07.05, 00:07 Titel: |
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Sehr unterschiedliche Sachlage.
Cindy müsste überhaupt erstmal beweisen, dass die Fensterläden versprochen worden sind, wogegen in diesem Beispiel die Beweise handfest sind.
Ausserdem handelt es sich in dem Beispiel um Wegnahme, bei Cindy nicht.
@Cindy: wäre es nicht einfacher, den VM anzusprechen, ob er sich am Kauf von Jalousien beteiligen würde? |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 27.07.05, 07:35 Titel: |
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Cindy1975 hat folgendes geschrieben:: | Die Zeugen wären sehr glaubwürdig, da sie auch schon in dem Haus gewohnt haben und der Vermieter denen die Fensterläden auch versprochen hat.
Ist es wirklich notwendig das vorm Richter zu bringen, da es keinen genauen Prozentsatz von einem Mietabzug gibt? |
Was macht einen Ex-Mieter als Zeugen denn besonders glaubwürdig? Vielleicht die Tatsache, dass er sich möglicherweise für alle Ungerechtigkeiten der Welt am Ex-Vermieter rächen will?
Es ist selbstverständlich nicht notwendig, die Sache vor Gericht zu bringen. Es steht dem Mieter jederzeit frei, den aktuellen Zustand einfach so hinzunehmen wie er eben ist.
Wie sollten denn verbindliche Minderungsquoten für nicht vorhandene Fensterläden ermittelt werden? Nach einer komplizierten Formel aus Fenstergröße, Etage, Himmelsrichtung und Anzahl der Nachbarn mit Blick auf die Fenster etwa?
Vorstellungen gibt es... <kopfschüttel>
Strider hat folgendes geschrieben:: | Wenn die Zeugen glaubwürdig sind ja und das entscheidet der Richter dann. Vorallen die Zeugen müssen sich an den genauen Wortlaut erinnern und damit muss dann feststehen das es sich um eine zugesicherte Eigenschaft handelt und nicht nur um "vielleicht-machen-wir-das-mal"-Geblubber des VM. |
Es mag dahingestellt bleiben, ob der genaue Wortlaut in der Beweiswürdigung durch das Gericht wirklich von Bedeutung wäre.
Wesentlich dürfte sein, dass mit der Zusage des Vermieters zur Anbringung von Läden auch ein Bindungswille verbunden war und es sich nicht nur um eine unverbindliche Absichtserklärung gehandelt hatte. |
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 27.07.05, 07:44 Titel: |
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Ich fasse es mal kurz:
Drei Möglichkeiten:
1. Hinnehmen/Verhandeln um einen Kompromiss
2. Fensterläden einklagen. Wenn diese versprochen wurden und Zeugen ganau dies bestätigen können ist das gut.
3. Mindern und vor allem: Teilmiete zurückbehalten bis zur Anbringung der Fensterläden. Spart die Klage, die Höhe will aber sauber kalkuliert sein. Birgt aber ggf. auch das Risiko eines Gerichtsverfahrens in dem man letztendlich wie oben alles beweisen muss und das Risiko einer Kündigung. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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Cindy1975 Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.07.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: 28.07.05, 07:13 Titel: |
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questionable content hat folgendes geschrieben:: | Ich fasse es mal kurz:
Drei Möglichkeiten:
1. Hinnehmen/Verhandeln um einen Kompromiss
2. Fensterläden einklagen. Wenn diese versprochen wurden und Zeugen ganau dies bestätigen können ist das gut.
3. Mindern und vor allem: Teilmiete zurückbehalten bis zur Anbringung der Fensterläden. Spart die Klage, die Höhe will aber sauber kalkuliert sein. Birgt aber ggf. auch das Risiko eines Gerichtsverfahrens in dem man letztendlich wie oben alles beweisen muss und das Risiko einer Kündigung. |
Die 1. Möglichkeit versuche ich auch und bin dabei einen Kompromiss rauszuhandeln. Leider ist mein Vermieter nicht sehr Kompromiss bereit.
Weiter die Miete zu mindern, möchte ich auch nicht da, da ich das gerade noch aus anderen Gründen tue. Selbst um nur eine Besichtigung mit meinem VM zu bekommen, muß ich ein Rückbehaltungsrecht der Miete geltend machen, damit er überhaupt kommt und der Schaden ist trotzdem seit Monaten nicht behoben worden. Selbst was der Nebenkostenabrechnung gilt, kommt der VM seine Pflichten nicht nach.
Es ist doch traurig
Haben Mieter nur Pflichten und VM wollen nur das Geld einstecken?
Leider scheint es so zu sein.......VM sind nur freundlich, solange der Mieter zahlt und ja sein Mund hält und nichts bemängelt.
Dieser Mieter würde gerne für eine korrekt instandgesetze Wohnung zahlen!
Aber danke trotzdem für einige gut formulierte Antworten
Cindy |
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RM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4266 Wohnort: Halle (Saale)
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Verfasst am: 28.07.05, 08:47 Titel: |
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Cindy1975 hat folgendes geschrieben:: | [
Haben Mieter nur Pflichten und VM wollen nur das Geld einstecken?
Leider scheint es so zu sein.......VM sind nur freundlich, solange der Mieter zahlt und ja sein Mund hält und nichts bemängelt.
Dieser Mieter würde gerne für eine korrekt instandgesetze Wohnung zahlen!
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Wie realitätsfremd diese Bewertung ist, kann man durch einen Blick ins BGB erkennen. Dort findet man massenweise Vorschriften, von denen nicht zum Nachteil des Mieters abgewichen werden darf. Es gibt allerdings keine einzige Vorschrift, die den Vermieter vor den Nachteilen einer von ihm abgeschlossenen Vereinbarung schützt.
Kommt ein Vertragspartner nach Meinung des anderen Vertragspartners seinen Verpflichtungen nicht nach, steht der Rechtsweg offen. Dabei besteht allerdings immer auch die Möglichkeit, dass die Mieterforderungen als unbegründet angesehen werden. |
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Schickse FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.02.2005 Beiträge: 610
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Verfasst am: 29.07.05, 11:11 Titel: |
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Cindy1975,
zu Deiner Mietminderungsabsicht fällt mir nur eine Bezeichnung ein: Sie ist dreist. |
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