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Ja hallo erstmal, ich hätt da mal ein paar Fragen.
Familie A wohnt in einem sanierten Altbau in der 3. Etage von 4 zur Miete.
Die Wohnungen im Haus sind komplett (außer Küche und Bad) mit Laminat verlegt. Familie A hört jeden Schritt von Familie B, welche darüber wohnt. Und man kann wahrlich nicht sagen, dass Familie B recht laut macht, denn Familie B ist ein Rentnerehepaar, das nicht unbedingt einen Sirtaki auf´s Parkett (in unserem Fall Laminat ) legt. Der Vermieter Laßmichinruh weiß um dieses Problem, meint aber, es sei eine Trittschalldämmung verlegt worden, will Familie A die Unterlagen dazu aber nicht zeigen. Nun war Familie A gestern zum wiederholten Male beim Mieterbund. Dort meinte man, Familie A soll einen Gutachter kommen lassen. Fällt sein Urteil zu Gunsten der Familie A aus, hat der Vermieter die Kosten des Gutachters zu übernehmen, sonst bleibt Familie A darauf sitzen.
Kann mir jemand sagen, was mich der Gutachter kosten wird?
Desweiteren ist die Fensterwand des Schlafzimmers (Wetterseite) von Familie A mit Schimmel befallen. Der Vermieter kam zur Ansicht und versprach, dass sich der Hausmeister, zu dem ich später noch komme, darum kümmern wolle. Das war im März diesen Jahres. Seit dem hat Familie A auch die Miete um 5% gekürzt. Den Vermieter lässt dies aber kalt. Natürlich. Eine Beseitigung des Schimmels wir wohl kostenaufwändiger sein, als 5 % weniger Geld. Was kann Familie A denn noch tun. Sie hat versucht, dem Schimmel mit herkömmlichen Schimmelentferner zu Leibe zurücken. Jedoch ohne nennenswerten Erfolg.
Nun zum Hausmeister. Den haben wir ohne zu fragen vorgesetzt bekommen. Er soll sich um die Ordnung im, am und um das Haus herum sorgen. Was da heißt: Hausordnung, Rasen mähen, Schnee räumen...
Im gesamten Haus funktionieren seit Jahresanfang 4 Glühbirnen nicht. Hausordnung wurde das letzte Mal im April erledigt, Rasen gemäht -noch nie.
Im Winter wird der Schnee nicht vor 10 Uhr geräumt. Und da der Hausmeister zu allem Übel auch noch schwarz beschäftigt ist, sieht Familie A nun wirklich nicht ein, die Kosten für den Hausmeister, welche dann sicher in der Betriebskostenabrechnung auftauchen, zu zahlen... Dem Vermieter wurde das mitgeteilt. Natürlich ohne Reaktion.
Kann Familie A jemand sagen, wie die Rechtslage ist? Der Mieterbund hat uns bisher nicht wirklich weiterhelfen können.
Den Gutachter wird A erstmal bezahlen müssen und dann die Rechnung von VM einklagen weil freiwillig wird dieser selbst bei einen positiven Gutachten für A nicht bezahlen, die Kosten könnten auch von der Miete einbehalten werden. Was aber dann mit Sicherheit eine Reaktion des VM auslöst und es sollte daher vorher nochmal genau mit einen Anwalt für Mietrecht durchgesprochen werden. Wegen der Kosten sollte A ein paar Gutachter anschreiben und um die Abgabe eines Angebots bitten.
Wenn der Hausmeister schwarz arbeitet wird sich bestimmt eine Behörde dafür interessieren, sollte sich aber herausstellen das der Hausmeister ordentlich beschäftigt ist dann muss A mit einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung rechnen.
Generell ist die Einstellung eines Hausmeisters VM Sache, dagegen kann der Mieter nichts tun und gefragt werden muss dieser auch nicht. Die Kosten sind wenn im Mietvertrag vereinbart auf die Mieter umlegbar. Kommt der Hausmeister seinen Pflichten nicht nach kann der Mieter sich an den VM wenden und sich beschweren. Wenn dann nichts passiert könnte man unter Umständen die Miete minder, dies sollte auch mit einen Anwalt für Mietrecht abgeklärt werden.
Bei vorliegen von Wohnungsmängeln, kann der Mieter die Miete mindern. Häufig ist die Mietminderung allein aber kein wirksames Mittel, den Vermieter anzuhalten, den Mangel abzustellen. Um seinen Erfüllungsanspruch bzw. Mangelbeseitigungsanspruch durchzusetzen hat der Mieter dann zusätzlich die "Einrede des nicht erfüllten Vertrages" bzw. ein Zurückhaltungsrecht (§320 BGB ; BGH NJW 82, 2242)d.h. er bezahlt die Miete vorläufig nicht. Ob das Zurückhaltungsrecht auch nach der Mietrechtsreform noch gilt, ist umstritten. Nach den Urteilen des LG Berlin (GE 93, 263, des (LG Hamburg WM 89, 566)und des AG München (WM 87, 216)darf der Mieter nur den 3 - 5 fachen Betrag der Minderungsquote zurückbehalten. Ist also eine Mietminderung von 5% berechtigt, darf der Mieter zusätzlich höchstens 25% der Miete zurückbehalten. Das Zurückbehalten der Miete wirkt vor allem als Druckmittel, damit der Vermieter seine Verpflichtungen erfüllt. Diesen Anspruch kann der Mieter spätestens dann erheben, wenn er den Vermieter ergebnislos aufgefordert hat, den Mangel zu beseitigen.
Hinweis: Der zurückgehaltene Teil der Miete muss dann an den Vermieter nachgezahlt werden, wenn er seine Verpflichtungen erfüllt hat.
M haben nur einen Anspruch auf baualtersgemäßen Lärmschutz. Grundsätzlich sind Altbauten schlecht lärmisoliert, dies ist vom M hinzunehmen.
Nur bei Sanierung von Grund auf muß der VM aktuellen Lärmschutz gewährleisten; in Altbauten läßt sich heutiger Standard zumeist aber aus Gründen der Statik nicht herbeiführen.
Deshalb sieht es an der Lärmfront schlecht aus.
Wg. Schimmel solltet ihr zusätzlich zu der Minderung von Eurem "Zurückbehaltungsrecht" Gebrauch machen. Ihr könnt nochmal 15 - 25% der Miete einbehalten; dies müßt ihr aber -anders als die Minderung- bei Mangelbeseitigung nachzahlen. So könnt Ihr aber zusätzlich Druck auf den VM ausüben.
Ob der Hausmeister schwarz arbeitet oder nicht, ist im Verhältnis M - VM egal. Der M muß die Kosten des Hausmeisters auch dann zahlen, wenn VM dabei Steuerhinterziehung begeht.
Ob der Hausmeister schwarz arbeitet oder nicht, ist im Verhältnis M - VM egal. Der M muß die Kosten des Hausmeisters auch dann zahlen, wenn VM dabei Steuerhinterziehung begeht.
Er muss aber nur tatsächlich angefallenen Kosten zahlen, also Kosten die auch belegbar und nachvollziehbar sind.
Er muss z.B. die Zeit nicht bezahlen, in der der Hausmeister die Fassade und das Treppenhaus streicht, oder die Einfahrt pflastert.
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