Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 27.07.05, 07:34 Titel: Mietvertrag nicht eingehalten
Noch eine Frage zum Thema Mietvertrag!
Wenn der Vermieter nach 8 Monaten und unzähligen Schreiben die Dinge die im Mietvertrag vereinbart wurden als noch Vermieterseitig zu erledigen nicht erfüllt wurde in wie weit und vielleicht wie hoch könnte man eine Mietminderung ansetzen?
Hätten Sie jetzt nicht gedacht oder? _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Verfasst am: 27.07.05, 07:38 Titel: Re: Mietvertrag nicht eingehalten
yourfinder hat folgendes geschrieben::
Noch eine Frage zum Thema Mietvertrag!
Wenn der Vermieter nach 8 Monaten und unzähligen Schreiben die Dinge die im Mietvertrag vereinbart wurden als noch Vermieterseitig zu erledigen nicht erfüllt wurde in wie weit und vielleicht wie hoch könnte man eine Mietminderung ansetzen?
Genauso gut könnte ich die Frage stellen, was ein Auto kostet.
Es handelt sich im speziellen um das Ersetzen einer kaputten Scheibe, das anliefern von Mutterboden um 900qm Garten nutzen zu könne da momentan tiefe Löcher vorhanden sind, aufstellen eines Abstellschuppens da kein Keller vorhanden.
Hinzukommend keine Klingel und Briefkasten vorhanden, da er nach seiner Meinung nach nicht dazuverpflichtet ist, aber auch nicht zulässt oder nur durch von ihm zu bestimmende Fachfirma einen Klingeldraht zu legen.
Generell denke ich, dass ein VM bei 10% Mietminderung aktiv werden wird, um an das Geld zu kommen.
Bei einem rein hypothetischen Fall, der so aussehen könnte wie Ihrer (siehe Forumsregeln), könnte man wohl 10% vertreten. _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.