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Vermieter im Rechtsstreit - Opfer Blumenladen - HILFE

 
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magdalenap
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Anmeldungsdatum: 27.07.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 07:39    Titel: Vermieter im Rechtsstreit - Opfer Blumenladen - HILFE Antworten mit Zitat

Unser Vermieter befindet sich in einem Rechtsstreit mit seiner Schwester um ein Erbe- Mehrfamilienhaus mit Laden. Wir (Mieter des Ladens) haben vor kurzem ein Schreiben vom Anwalt der Schwester erhalten, das wir die Miete zukünftig auf das Konto vom Anwalt der Schwester zu bezahlen haben, da ihr die Miete zusteht. Desweiteren haben wir vom Obergerichtshof ein Schreiben erhalten, das unser Vermieter der Schwester ca. 8.000 € schuldet. Jetzt wissen wir nicht wie wir uns zu verhalten haben. Wir haben den Vermieter darauf angesprochen, da sagte er nur, wenn wir nicht zahlten, dann wird er wasser und strom rechnungen auch nicht mehr bezahlen, so das uns beides abgestellt wird. Da er nicht in dem Haus wohnt, und außer uns nur noch eine Familie drin wohnt, bin ich mir fast sicher, das er das machen wird. Ausserdem hat er vor das Haus zur Zwangsversteigerung zu geben.

Hat er das Recht dazu uns Strom und Wasser abzustellen? Haben wir als Mieter nicht auch Rechte ?

Über schnelle Hilfe wären wir sehr dankbar.
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

Auf das Schreiben des Anwalts der Schwester kann man ignorieren. Da der VM weiterhin Ihr Vertragspartner ist und somit die Schwester nix zu melden hat.
Sie sollten mit dem Schreiben des Gerichts zu einen Anwalt gehen und sich beraten lassen wie Sie sich am besten verhalten sollen.
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RM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 07:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich den Sachverhalt richtig deute, müsste ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorliegen. Aus diesem Beschluss müsste hervorgehen, welche Forderungen des Vermieters gepfändet sind und an den Gläubiger abgeführt werden müssen.
Der Mieter hat dabei keinen Ermessensspielraum. Die gepfändeten Beträge müssen abgeführt werden. Dass der Vermieter darauf mit der Ankündigung reagiert, Wasser und Strom nicht mehr zu bezahlen, ist nicht verwunderlich. Es lönnte leicht möglich sein, dass er ohne die Einnahmen einfach nicht zahlungsfähig ist.
Es wäre anscheinend auch nicht der Vermieter, der Wasser und Strom abstellt, sondern die Versorungsunternehmen.
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Susanne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.10.2004
Beiträge: 2078
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 08:03    Titel: Antworten mit Zitat

OK-war Schwachsinn-gelöscht! Verlegen
_________________
Grüße
Susanne


Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]


Zuletzt bearbeitet von Susanne am 27.07.05, 09:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 08:23    Titel: Re: Vermieter im Rechtsstreit - Opfer Blumenladen - HILFE Antworten mit Zitat

magdalenap hat folgendes geschrieben::
Obergerichtshof


Österrreich?
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 08:30    Titel: Antworten mit Zitat

Susanne hat folgendes geschrieben::
@Strider: anwaltliche Beratung ist sicher nicht schlecht, aber wer soll denn die Kosten tragen. Warum sollten dem Mieter wg. des Erbschaftsstreites Kosten entstehen?


Aus dem besten Grund von allen: Wenn und weil es das bei weitem kleinere Übel sein könnte.
Susanne hat folgendes geschrieben::

Und das Schreiben vom "Obergrichtshof"??? Der soll angeblich dem Mieter melden, dass dessen VM seiner Schwester Geld schuldet?


Wie würde eine Laie sonst einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss umschreiben?

Susanne hat folgendes geschrieben::

Falls dieses Schreiben exisitiert ist es ein Fake.(ich möchte jetzt nicht behaupten, die Schwester hat es vielleicht selbst geschrieben)


Theoretisch möglich, aber was soll das bringen ausser einer Vorstrafe wegen Betrugs?
Susanne hat folgendes geschrieben::

Alles ignorieren und laufen lassen wie bisher. Sollten sich die Eigentumsverhältnisse tatsächlich ändern, werden Sie informiert.


Einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ignoriert man auf eigenes Risiko.
_________________
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