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2400er durch Vergleichsverhandlungen NEBEN gerichtl Verf.?

 
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Tatomir
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 146

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 11:29    Titel: 2400er durch Vergleichsverhandlungen NEBEN gerichtl Verf.? Antworten mit Zitat

RA A nimmt B auf 100.000 in Anspruch und klagt, ohne vorher eine außergerichtliche Tätigkeit entfaltet zu haben. Als das gerichtliche Verfahren läuft, meldet sich der RA der B und nimmt mit A Vergleichsverhandlungen auf, die allerdings scheitern. Kann RA A nun von B noch eine außergerichtliche Gebühr gem. Nr 2400 verlangen (natürlich angerechnet)?
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