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recht.de :: Thema anzeigen - Wie verhalte ich mich als Vermieter (Kaution, Nebenkosten)
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Wie verhalte ich mich als Vermieter (Kaution, Nebenkosten)

 
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Catweazle007
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.11.2004
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 15:42    Titel: Wie verhalte ich mich als Vermieter (Kaution, Nebenkosten) Antworten mit Zitat

Hallo,

folgender Fall:
Mieter hat Wohnung gekündigt. Vermieter wartet mit Auszahlung der Kaution auf die Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung. Hausverwaltung schickt Nebenkostenabrechnung zum Mieter und Vermieter. Vermieter bezahlt von der Kaution die Nachzahlungsforderung der Hausverwaltung und zahlt den Rest an den Mieter.
Eigentlich hat doch bisher der Vermieter alles richtig gemacht, oder ?
Nun geht der Mieter zum Anwalt und der aktzeptiert die Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung nicht und will die Kaution gerichtlich Einfordern.
An der Nebenkostenabrechnung werden die Zählerstände der Heizkosten nicht akzeptiert. Die Zählerstände sind aber dokumentiert und vom Mieter durch Unterschrift "beglaubigt".
Der Anwalt erwähnt nun ständig irgenwelche Zählerstände die nicht dokumentiert wurden .

Wie verhält sich die Sache jetzt ?
Gab es mal Urteile ?

Wie erwähnt hat die Hausverwaltung die Nebenkostenabrechnung erstellt, nicht der Vermieter.

Gruß


Zuletzt bearbeitet von Catweazle007 am 28.07.05, 09:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Da laß Dir mal keine grauen Haare wachsen. Besser wäre es aber gewesen, der Mieter zahlt die Nebenkosten (Nachforderung) und er bekommt danach die Kaution zu 100 % ausbezahlt. Dann wäre das Jetzige nicht möglich.
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Catweazle007
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.11.2004
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

tja, aber ich weiß das der Mieter eine schlechte Zahlungsmoral hat. Und für solche Sachen ist die Kaution ja gedacht.
Da ich ja die Nebenkostennachzahlung schon gezahlt habe, (an den Verwalter der diese auch für den Mieter erstellt), muß der Mieter sich doch jetzt eigentlich mit dem Verwalter auseinandersetzten, oder ?
Ich habe doch meine Pflicht erfüllt.



Gruß

P.S. Habe jetzt gelesen, es gibt ein Urteil vom LG Berlin. Die sagen das wenn der Mieter die abgelesenen Zählerstände quittiert hat, kann er diese anschließend nicht in Frage stellen.
Kann ich mich darauf berufen ? Es geht hier nur um die Heizkosten und die Zählerstände die in Frage gestellt werden.
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jimmythebob
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.01.2005
Beiträge: 510

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 01:24    Titel: Antworten mit Zitat

Catweazle007 hat folgendes geschrieben::
Und für solche Sachen ist die Kaution ja gedacht.
Da ich ja die Nebenkostennachzahlung schon gezahlt habe, (an den Verwalter der diese auch für den Mieter erstellt)
Ich habe doch meine Pflicht erfüllt.



Geschockt Die Nebenkostennachrechnung muss doch der Mieter beahlen und nicht sein Vermieter. Die Kaution ist nicht dafür gedacht, dass der Vermieter davon offene Rechnungen begleicht mit dem Argument, der Mieter habe eh eine schlechte Zahlungsmoral... Unnötig verkompliziert die Sache jetzt...
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Catweazle007
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.11.2004
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 06:33    Titel: Antworten mit Zitat

Aber es heißt doch das der Vermieter einen Teil der Kaution für eine evtl. Nebenkostennachzahlung einbehalten kann. Da die Endabrechnung ziemlich schnell gemacht wurde kann der Vermieter doch die Nachzahlung von der Kaution abziehen. Was hier auch passiert ist.

So wurde es bisher immer gehandhabt. Ohne Probleme. Der Auszug ist jetzt 3 Monate her. Dies ist doch eigentlich auch noch eine angemessene Zeit.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 11:37    Titel: Antworten mit Zitat

Die Nebenkostenabrechnung findet statt zwischen M und VM.

Du mußt vor Gericht nachweisen, dass die Nebenkostenabrechnung richtig war.

Der Verwalter ist nur Dein "Gehilfe". Wenn er Fehler macht, sind das rechtlich gesehen "Deine" Fehler.
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Hans-Peter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.04.2005
Beiträge: 423

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 11:52    Titel: Antworten mit Zitat

Catweazle007 hat folgendes geschrieben::
Aber es heißt doch das der Vermieter einen Teil der Kaution für eine evtl. Nebenkostennachzahlung einbehalten kann. Da die Endabrechnung ziemlich schnell gemacht wurde kann der Vermieter doch die Nachzahlung von der Kaution abziehen. Was hier auch passiert ist.


Völlig korrekt.Die Zählerstände wurden beim Auszug abgelesen (oder wann ?) und vom Mieter durch Unterschrift bestätigt. Rätselhaft warum der RA hier irgendwelche Altzählerstände erwähnt.
_________________
Hans-Peter

Übrigens ..... Falls dieser Beitrag Ihnen weitergeholfen hat, bewerten Sie ihn doch einfach. Danke!
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Catweazle007
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.11.2004
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Der Zählerstand wurde zum 31.12. abgelesen und bei Auszug am 31.3. Beide Zählerstände wurden quitiert. Die Abrechnung für 2005 ist noch nicht gemacht. Wieso muß ich dem Gericht beweisen das die Abrechnung richtig ist ? Wie ? Muß nicht der Mieter beweisen das die Abrechnung falsch ist ?
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