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Auszug der getrennt lebenden Ehefrau aus Eigenheim.

 
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Muench
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Kobern-Gondorf

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 10:27    Titel: Auszug der getrennt lebenden Ehefrau aus Eigenheim. Antworten mit Zitat

Hallo, habe mich vor 8 Wochen von meiner Ehefrau getrennt , diese noch mein Haus bewohnt. Ich bin alleiniger, notariell beglaubigter Eigentümer von dem Haus, das vor der Ehe, bzw. Beziehung erbaut wurde. Welche Frist muß ich ihr einräumen mein Haus zu verlassen? Welche Recht habe ich, da es auch kein Zugwinn ist?
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 11:19    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich kannst Du - da kein Mietvertrag vorliegt - die Frau jederzeit aus der Wohnung weisen. Du kannst sie dann aber nicht einfach rausschmeissen, sondern mußt ein normales Räumungsurteil erwirken.

Problematisch kann sein, dass das FamG auch DEIN Haus der Frau zuweisen kann!
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke mal, die Frage gehört eher ins Scheidungsrecht. Da kommen bestimmt mehr Antworten.
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Muench
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.07.2005
Beiträge: 9
Wohnort: Kobern-Gondorf

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

thdoerfler hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich kannst Du - da kein Mietvertrag vorliegt - die Frau jederzeit aus der Wohnung weisen. Du kannst sie dann aber nicht einfach rausschmeissen, sondern mußt ein normales Räumungsurteil erwirken.

Problematisch kann sein, dass das FamG auch DEIN Haus der Frau zuweisen kann!


Was heißt Räumungsurteil???????
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Räumungsurteil heißt, dass Du beim Amtsgericht eine Räumungsklage einreichen mußt, gestützt auf Dein Eigentumsrecht aus § 985 BGB.

Irgendwann (wenn nicht das FamG die Wohnung der Frau zuweist) kriegst Du ein Räumungsurteil, das Du einem Gerichtsvollzieher gibst. Und der kann dann die Sachen Deiner Frau aus der Wohnung entfernen. Du darfst das nicht....
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