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Verfasst am: 27.07.05, 10:27 Titel: Auszug der getrennt lebenden Ehefrau aus Eigenheim.
Hallo, habe mich vor 8 Wochen von meiner Ehefrau getrennt , diese noch mein Haus bewohnt. Ich bin alleiniger, notariell beglaubigter Eigentümer von dem Haus, das vor der Ehe, bzw. Beziehung erbaut wurde. Welche Frist muß ich ihr einräumen mein Haus zu verlassen? Welche Recht habe ich, da es auch kein Zugwinn ist?
Grundsätzlich kannst Du - da kein Mietvertrag vorliegt - die Frau jederzeit aus der Wohnung weisen. Du kannst sie dann aber nicht einfach rausschmeissen, sondern mußt ein normales Räumungsurteil erwirken.
Problematisch kann sein, dass das FamG auch DEIN Haus der Frau zuweisen kann!
Grundsätzlich kannst Du - da kein Mietvertrag vorliegt - die Frau jederzeit aus der Wohnung weisen. Du kannst sie dann aber nicht einfach rausschmeissen, sondern mußt ein normales Räumungsurteil erwirken.
Problematisch kann sein, dass das FamG auch DEIN Haus der Frau zuweisen kann!
Räumungsurteil heißt, dass Du beim Amtsgericht eine Räumungsklage einreichen mußt, gestützt auf Dein Eigentumsrecht aus § 985 BGB.
Irgendwann (wenn nicht das FamG die Wohnung der Frau zuweist) kriegst Du ein Räumungsurteil, das Du einem Gerichtsvollzieher gibst. Und der kann dann die Sachen Deiner Frau aus der Wohnung entfernen. Du darfst das nicht....
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