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wir haben eine Pfändung auf dem Konte bei der (Wortsperre: Firmenname) und beziehen nur Hartz4.
Jetzt meine frage sind die verpflichtet mir das Geld am Schalter auszuzahlen,wenn ja wie lange ich hab mal was über 7.Tage nach Geldeingang gehört.
Wer kann mir helfen oder gibt es da Gesetzt drüber.
Die (Wortsperre: Firmenname) sagt nämlich sie können uns dasam schalter nicht auszahlen auch nicht wenn ich nachweise das es Hartz4 ist.
Wer kann helfen.
Darüber gibt es bereits Threads ---->Suchfunktion. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Anmeldungsdatum: 28.01.2005 Beiträge: 640 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 27.07.05, 19:05 Titel:
Hallo,
die (Wortsperre: Firmenname) ist da manchmal etwas trantütig, stur und/oder unwissend.
Nach § 55 SGB muss die Bank die Beträge komplett auszahlen (darf sie auch nicht mit eigenen Ansprüchen verrechnen), innerhalb von 7 Tagen nach Gutschrift. Druck Dir das am Besten aus und lass Dich dort nicht abwimmeln. Insbesondere wenn die Frist von 7 Tagen droht abzulaufen solltest Du dahinerher sein. Eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen.
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