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Verfasst am: 27.07.05, 15:42 Titel: Inanspruchnahme der Rechtschutz-Vers. nach deren Kündigung
Der Versicherungsnehmer (VN) bekam nach einem Schadensfall die Künidgung seines Rechtschutzversicherers (VG). Innerhalb der Vertragslaufzeit ist der VN ein Kapitalanlagevertrag eingegangen. Daraus entstand ihm ein Vermögensschaden. Wegen der damaligen Gesetzeslage konnte der VN sinnvollerweise erst vor Kurzem den Anlageberater zivilrechtlich verfolgen. Zu dieser Zeit war der Rechtschutzvertrag seit vier Jahren gekündigt. Besteht nach dieser Spanne noch eine Eintrittspflicht des VG? War die Kündigung überhaupt rechtens, da der VN innerhalb der 12 Monate vor Aufkündigung des VG den Selben für keinen weiteren Schadensfall hinzu zog? Wie ich kürzlich erfuhr, darf der VG nämlich nur dann kündigen, wenn der VN in einem vollen Jahr den VG zwei mal wegen einer Versicherungsleistung beansprucht.
Der Rechtsschutz-Versicherer kann außerordentlich im Schadenfall kündigen, wenn innerhalb von 12 Monaten zwei Leistungsfälle eingetreten sind.
Es ist allerdings auch jederzeit möglich, dass der Versicherer ordentlich zum Vertragsablauf kündigt und hier im Beispiel den einen Leistungsfall nur zum Anlass nimmt, seine ordentliche Kündigung auszusprechen.
Wenn der Vertrag rechtswirksam gekündigt ist, kann natürlich keine Leistung mehr beansprucht werden. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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