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Das Ergebnis dürfen sie uns gern mitteilen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Verfasst am: 26.07.05, 22:16 Titel: Re: §34PolG erst prügeln, dann fragen, dann lügen, dann anze
Hörnchen2 hat folgendes geschrieben::
.... Erheblich Alkoholisiert .... Er zerschlug ein kleines Fenster an der Tür ..... lautstarke verbale Auseinandersetzung ..... Tatort chaotisch .... Blut klebte an den Wänden.
Ich denke, diese von dir gewählten Worte reichen schon mal für einen ersten Eindruck. Was meinst du, was ein Polizeibeamter für einen Eindruck hat, wenn er sich der Wohnung nähert, die Türverglasung zerschlagen ist, Scherben rum liegen, die Wände blutverschmiert sind, und ein augenscheinlich alkoholisierter Mann lauthals seine Frau beschimpft. Hier kann man offensichtlich von einem "Gewaltpotential" des Mannes ausgehen, vor allem nach den Erfahrungen die Polizeibeamte bei ähnlichen Anlässen schon oft gemacht haben. Alleine auf Grund der o.a. Umstände kann man erstmal nicht von einem ruhigen Einsatzverlauf ausgehen. Es kann sich selbstverständlich zum Ruhigen wandeln, aber auf Grund von Erfahrungen und dem Vorgefundenen muss man erstmal vorsichtig sein.
Hörnchen2 hat folgendes geschrieben::
Selbstgerecht und unfähig seine eigene inkompetenz zu erkennen, besprühte der Beamte den jungen Mann mit Pfefferspray.
Was meinst du wohl, was passiert wäre, wenn der Polizeibeamte Guten Tag gesagt hätte und freundlich nach dem Befinden gefragt hätte? Dann hätte der stark alkoholisierte, agressive Mann sich wohl nicht umgedreht und dem Beamten den Gruß erwidert, sich mit ihm auf die Couch gesetzt und in aller Ruhe die Geschichte erzählt. Wenn mir das jemand erzählen möchte, kann ich mir wohl ein "Lächeln" nicht verkneifen.
Der Polizeibeamte ist wohl davon ausgegangen, dass er von dem Mann direkt angegriffen werden könnte, was auf Grund der vorgefundenen Umstände nicht undenkbar wäre. Evtl. ist der Mann auch noch körperlich "überlegen". Somit hat der Beamte ein Mittel gewählt, dass ihm erstmal einen Vorteil verschafft, denn durch das Pfefferspray ist die Person etwas gehemmt und der Beamte kann ihn etwas besser bändigen. Dass die Frau mit dem Kind in direkter Nähe stand, ist vielleicht nicht so glücklich.
Es gibt bestimmt auch andere Alternativen, die die Beamten hätten wählen können, aber sie haben sich nunmal zu dieser Vorgehensweise entschieden und ich stimme absolut nicht mit dir überein, dass der Beamte unfähig ist. Dies kann man nur auf Grund dieses Vorfalles aus meiner Sicht absolut nicht behaupten.
Hörnchen2 hat folgendes geschrieben::
Dies erzürnte den jungen Mann so sehr, das er im Anschluß erheblichen Widerstand gegen seine Verhaftung geleistet hat.
Da haben wir es doch was ich als mögliche Alternative genannt habe. Wieso leistet der Mann denn Widerstand? Weil er alkoholisiert und aggressiv ist und sich auch von den Polizeibeamten nichts sagen lassen will. Er hätte doch einfach nichts machen können und ruhig den Anweisungen der Beamten folgen können. Hat er aber nicht getan.
Hörnchen2 hat folgendes geschrieben::
..... zudem die Beamten mit einem sehr hohen Agressionspotential gegen ihn vorgingen.
Wie der Betroffenen sich verhält, so reagieren auch die Beamten drauf. Wenn sich der Mann, wie von dir beschrieben erheblich wehrt, dann muss er auch damit klarkommen, dass die Beamten entsprechend gegen seine Gegenwehr vorgehen. Wenn die Beamten einfach nichts machen, wie sollte man das denn auffassen? Jemand wehrt sich gegen die Polizei und die macht nichts, wo würden wir denn da hinkommen?
Hörnchen2 hat folgendes geschrieben::
Dabei hat er nichts weiter getan, als seine untreue Ehefrau auszuschimpfen.
Hat er ja wohl nicht so ganz.
Hörnchen2 hat folgendes geschrieben::
( Vier Beamte kommen gegen einen bereits fixierten, mit Pfefferspray behandelten Mann nicht an, sehr bezeichnend für die fähigkeiten der Beamten).
Das spricht von völliger Unkenntnis. Ich kenne zwar den Mann auch nicht, aber es gibt durchaus genügend Männer und auch Frauen, die sich so in ihrer Agression steigern können, dass sie total schmerzunempfindlich sind und kräftemäßig über sich hinaus wachsen. Da kann es durchaus sein, dass vier Polizeibeamte schlechte Karten haben.
Aber so ist das nunmal. Kommt jemand nicht sofort mit der Situation klar, ist er unfähig. Immer direkt drauf, ohne sich mal nähere Gedanken zu machen.
Hörnchen2 hat folgendes geschrieben::
Da der junge Mann von den Beamten zu Boden geworfen wurde, schlug er mit dem kopf auf den Asphalt und zog sich eine Platzwunde am Kopf zu.
Wenn sich jemand im Stehen wehrt, hat er viele Möglichkeiten dies zu tun und er ist nur schwer unter Kontrolle zu bekommen. Am Boden liegend geht dies schon viel einfacher. Ich stelle mal einfach in den Raum, dass das Aufschlagen des Kopfes auf dem Asphalt von den Beamten nicht absichtlich herbeigeführt wurde. Ein wütender, aggressiver Mann der sich hin und her windet soll zu Boden gebracht werden. Da ist es aus meiner Sicht durchaus möglich, dass im Durcheinander der Kopf auf den Boden gerät. Dies ist dann zwar nicht schön, aber auch nicht immer unvermeidbar. Letztendlich hat der Mann die Ausgangssituation geschaffen und diese durch sein Verhalten bestimmt nicht verbessert. Es liegt auch viel ihm. Wenn er sich nicht weiter wehrt, kommt von seiten der Polizei auch keine weitere "Gewalt".
Hörnchen2 hat folgendes geschrieben::
Nun sieht sich der Mann aber der lächerlichen klage der Staatsanwaltschaft ausgesetzt, die ihm vorwirft "im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit Vollstreckungsbeamten Widerstand geleistet zu haben".
Was ist daran lächerlich? Du hast selber gesagt, dass er Widerstand geleistet hat und an Hand der Schilderung besteht daran auch aus meiner Sicht kein Zweifel. Die verminderte Schuldfähigkeit ergibt sich letztendlich aus dem Grad der Alkoholisierung, der ja wohl durch eine Blutprobe festgestellt worden sein sollte. Aus meiner Sicht ist die Anklage völlig ok. Wenn sich jemand gegen polizeiliche Maßnahmen zur Wehr setzt, sollte er auch die entsprechenden Folgen in Form einer Bestrafung zu spüren bekommen.
Hörnchen2 hat folgendes geschrieben::
.... inkompetenter Staatsdiener ausgesetzt, die aufgrund grenzenloser Selbstüberschätzung die gesamte Situation wie Anfänger zur Eskalation getrieben haben.
Es mag durchaus sein, dass ein Beamter mit langjähriger Berufserfahrung die Situation etwas anders bewältigt hätte, aber auch wenn die Beamten noch relativ jung gewesen sein mögen ist deren Vorgehensweise aus meiner Sicht im Prinzip nicht zu beanstanden. Die Zeit der Deeskalationsstrategien in bestimmten Situationen bei der Polizei ist langsam vorbei.
Ich gebe ja zu das es grob aussah, aber das muss ein Beamter wegstecken.
Es geht ja nicht nur um das Aussehen, sondern auch um das "Was ist wenn". Soll sich der Beamte erst ein paar Faustschläge von dem Agressor einfangen und dann auf die Situation reagieren. Da kann man besser erst den Agressor "ruhig stellen" und dann die Sache weiter klären.
Hörnchen2 hat folgendes geschrieben::
... hätte er mich auch so überwältigen können.
Anscheinend wohl weniger, denn im deiner Schilderung konnten es später vier Beamte nicht, wie soll es dann vorher einer schaffen?
Meine Anwältin geht mit §113 / 3 in die Verteidigung....
Im Abs. 3 steht ja drin, dass die Tat nicht unter Strafe steht, wenn die Maßnahme der Beamten rechtswidrig war. Genau dies ist aber aus meiner Sicht fraglich.
Insgesamt war wohl die Ingewahrsamnahme zur Verhinderung der Begehung weiterer Straftaten die Hauptmaßnahme dessen Ziel erreicht werden sollte. Ohne jetzt näher auf die Gründe für eine Ingewahrsamnahme einzugehen, wäre sie m.E. bei diesem Sachverhalt absolut rechtmäßig. Letztendlich stellt sich die Frage mit welchen Mitteln diese Ingewahrsamnahme durchgeführt wurde. Mit einer entsprechenden Begründung, wie von mir weiter oben ansatzweise genannt, kann die Durchführung der Zwangsmaßnahmen auch als rechtmäßig angesehen werden.
Hörnchen2 hat folgendes geschrieben::
.... dann werden wir mal schauen was rauskommt.
Das Ergebnis würde mich auch mal interessieren. Wäre nett, wenn du es hier posten würdest.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 26.07.05, 23:09 Titel:
jajosch hat folgendes geschrieben::
Ich würde gerne mal von den geschätzten Kollegen wissen, warum gar blindäugig von einem Fehlverhalten der Polizeibeamten abgesehen wird. Ich verfolge das schon eine ganze Weile und habe bisher keinerlei Neutralität feststellen können.
Tatsächlich bekomme ich des öfteren Schilderungen, die ein eindeutiges Fehlverhalten mancher Polizisten dartun.
Wenn selbst die (naturgemäß subjektiv zu eigenen Gunsten eingefärbte) Schilderung des angeblichen "Polizeiopfers" hier kaum einen Zweifel läßt, ob die getroffenen Maßnahmen angemessen waren, ist es doch verständlich, daß hier die Mehrheit klar die "Schuld" beim Verhafteten sieht. Eine nochmals neutralere Schilderung wird naturgemäß noch eher zu diesem Ergebnis führen.
(In der Regel laufen solche Schilderungen ja nach dem Motto "Ich habe friedlich auf dem Boden geschlafen und wurde grundlos fünfmal angeschossen".)
jajosch hat folgendes geschrieben::
@Michael wieso auch Angst haben wenn es sich bloß um Schalldämpfer handelt?
In Italien genügen oft schon symbolische Handlungen. We know the meaning. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Mein Beitrag sollte nicht zu sehr mit dem o.g. "Polizeiopfer“ verbunden werden, sondern zielte auf die allg. Entgegnungen der geschätzten Forummitglieder bezüglich derartiger Beiträge, die da doch meistens etwas parteilicher zu Gunsten der Beamten entfallen, die meines Erachtens nach etwas geringer ausfallen sollte. Wobei ich mich, bei diesem gegenständlichen Beitrag, dieser Gruppe nicht enthalten möchte (zu meiner Verteidigung wie ich bemerkte).
Natürlich gibt es da den Typus von Polizeiopfern, die friedlich auf dem Boden schliefen bevor sie grundlos angeschossen wurden, doch dann gibt es auch noch jene, die aufgrund einer Sporttasche und einem dunklem Hauttyp mit fünf Schüssen regelrecht hingerichtet werden. In Anbetracht der Hintergründe natürlich mitnichten vergleichbar, dennoch macht es deutlich, dass Polizisten genauso Fehler unterlaufen bzw. Fehlverhalten an den Tag legen und man daher Verhaftungen sowie der dazuführenden Handlung Neutralität beimessen sollte.
@Michael: In Einbeziehung ihres Wohnortes würde ich diesen Männern sogar Aufmerksamkeit entgegenbringen, kämen sie mit Nudelhölzern.
Naja, das liegt glaub ich daran das bei den meisten der geschilderten Fälle wohl ein bissel geschummelt wird.
Da stand dann das "unschuldige" Opfer friedlich da, als es von 10 Polizisten in Kampfmontur grundlos zusammengeschlagen und Stundenlang festgehalten wurde...
Und im verlauf der Diskussion kommt dann halt raus das "Opfer" A halt doch nicht soooo unschuldig war...
Und bei der Schilderung in diesem Fall war anzunehmen das die Beamten föllig korrekt gehandelt haben, und so ist es in vielen der Fälle in denen die Polizisten "angeblich" grundlos sehr grob vorgehen.... _________________ Das Leben ist eine ewiger Kreislauf von Enttäuschungen und Niederlagen, bis man sich nur noch wünscht Flanders wäre tot.
@Michael: In Einbeziehung ihres Wohnortes würde ich diesen Männern sogar Aufmerksamkeit entgegenbringen, kämen sie mit Nudelhölzern.
Anekdote aus der Praxis:
Ist es Nötigung,/Erpressung, wenn ein
- "bullig gebauter, grobschlächtig wirkender junger Mann mit Ziegenbart"
- den Schuldner an seinem Wohnort aufsucht,
- zur Zahlung ausstehender Verbindlichkeiten höflich auffordert und im Rahmen des Gesprächs erklärt man würde anderenfalls weitere Schritte einleiten, der Schuldner "könne sich gar nicht so schnell umschauen" wie das dann geschehe
- dabei eine "große" Salatgurke und eine Tube Haargel erkennbar mit sich führt und erstere während des Gespräches "mindestens zweimal getätschelt" habe? _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Das Thema sorgt ja für reichlich Stoff.
Ich habe nicht erwartet, hier "Honig ums Maul geschmiert zu kriegen", getreu dem Motto " die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus", sind jedoch einige Ansichten und Kommentare für mich als Zivilisten als "besorgniserregend" einzustufen.
Komisch, die Tatsache das der Beamte nachweislich gelogen hat, ist bis jetzt nicht kommentiert worden, warum wohl?
Wie gesagt, ich weiss am Besten, dass ich Scheisse gebaut habe, darum geht es mir auch nicht. Ich bin auch kein "Polizeiopfer", hab ich mit keinem Wort erwähnt, das ist auf eurem Mist gewachsen, wahrscheinlich müsst ihr euch häufig genug damit auseinandersetzen. Aber dieser Übergriff war nicht nötig, ich hatte wahrhaftig andere Probleme, um mich auch noch mit den Bullen anzulegen. Das konnte der Beamte nicht wissen, OK, aber er hat ´n Teufel getan, um sich über den Sachverhalt aufklären zu lassen, und das war seine verdammte Pflicht.
Ich kann meinen Job auch nicht erledigen wie es mir passt, und habe mich an Regeln zu halten, und wenn ich Mist baue, können Menschen verletzt werden.
D
Komisch, die Tatsache das der Beamte nachweislich gelogen hat, ist bis jetzt nicht kommentiert worden, warum wohl?
Woran könnte das liegen?
1. Dass Ihre Schilderung keine klaren Anzeichen enthält, dass der Beamte gelogen haben muss.
2. Dass Ihre Schilderung neutral betrachtet so erkennbar widersprüchlich, egozentrisch und unsachlich ist, dass ich diverse Behauptungen umgangssprachlich als "verlogen" bezeichnen würde.
Anders gefasst: Sie stellen sich als völlig unglaubwürdig dar. Schon die Art Ihrer Schilderung ist für ein Sachforum im Endeffekt eine Unverschämtheit.
3. "Nachweislich"? Es ist also unzweifelhaft bewiesen?
4. "Gelogen"? Das setzt voraus, dass es bwußt war. Gerade Sie, der sich eine "sehr gefärbte" Realitätswahrnehmung gönnt, sollten sich bitte nicht blind dafür stellen, dass selbst wenn es überhaupt eine Falschangabe war eine reine Fehleinschätzung gewesen sein könnte. Und die kann immer noch rechtmäßig sein.
5. Ganz zu schweigen davon, dass der geschilderte Widerstand problemlos für eine derartige Anzeige reicht. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 28.07.05, 11:14 Titel:
Hörnchen2 hat folgendes geschrieben::
ich hatte wahrhaftig andere Probleme, um mich auch noch mit den Bullen anzulegen.
Klar, deswegen haben Sie sich ja auch widerstandslos festnehmen lassen.
Im übrigen bitte ich auf die Wortwahl zu achten (oder meinten Sie Ihren Urlaub in Pamplona?). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Naja, mal schauen. Nächsten Donnerstag ist Verhandlung. Meine Anwältin geht mit §113 / 3 in die Verteidigung, dann werden wir mal schauen was rauskommt.
Der Beitrag war am 26.07., wie ist es denn nun ausgegangen?
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