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Verfasst am: 27.07.05, 19:40 Titel: Hemmung der Verjährung
Ein Geschädigter muss klagen. Er kann dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass ihm PKH bewilligt wird. Reicht es, zur Verjährungshemmung lediglich einen Antrag auf PKH beim Gericht einzureichen, oder muss vor Ablauf der Verjährungsfrist bereits Klage erhoben werden? Hemmt ein Klagverfahren, das unter der Voraussetzung einer Gewährung der PKH eingereicht wird, eine Verjährung nicht?
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