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Wohnungsübergabe

 
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stpaul
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 36
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 12:18    Titel: Wohnungsübergabe Antworten mit Zitat

Mieter A wohnt seit 12 Monaten in der Wohnung von VM B. Es gibt ununterbrochen Ärger wegen schriftlichen Zugeständnissen des VM die nicht eingehalten wurden. Schimmelbildung in der Wohnung etc. B will die Wohnung nach Auszug von A verkaufen und beauftragt eine Maklerin. Diese schleift an jedem Wochenende Menschenmassen durch die Wohnung. A wird oft gefragt warum sie schon nach einem Jahr auszieht und ob es Mängel gibt. A sagt das es im Winter Schimmel gab etc. aber sachlich und ohne Beleidigungen über den VM. Dies wurde auch der Maklerin mitgeteilt. Diese bot A 200 Euro damit diese bein Besichtigungsterminen nichts sagt. A hat abgelehnt. B ruft wutentbrannt A an und bedroht diese massiv am Telefon von wegen Anzeige etc. und das sie ihre Kaution nie wieder sehen wird (gab Mietkürzungen wegen den oben genannten Problemen) Was B nicht weiss das A ein Gutachten von der Dekra hat in diesem der Schimmel bestätigt wird. A zieht nun Ende August aus. Wird die Wohnung gestrichen hinterlassen. Allerdings hat A jetzt ein ungutes Gefühl bei der Übergabe, B wird bestimmt kein Übergabeprotokoll unterschreiben bzw. pauschal sicher alles beanstanden oder sich sogar evtl. nicht an Übergabetermine halten. Ist es ratsam Zeugen bei der Übergabe dabei zu haben??? Evtl. beim Mieterschutz fragen ob da jemand kommen kann??? Wer hat einen Tipp wie A vorgehen sollte???

Danke und Grüsse
Steffi
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yasha
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 12:22    Titel: Re: Wohnungsübergabe Antworten mit Zitat

unbedingt Zeugen mit einschalten!!! am besten mehr als einen*G*
unbedingt darauf achtet das alles ordnungsgemäss abgenommen wird und vermerkt wurde im Protokoll
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
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stpaul
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 36
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 26.07.05, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

soll ich dann die Zeugen das Übergabeprotokoll unterschreiben lassen wenn er sich weigert? Was mache ich wenn er den Übergabetermin kurzfristig absagt oder mehrmals verschieben möchte? Bin mir sicher das er sich quer stellt so gut es geht......

Grüsse
Steffi
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pim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 92
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn sich der VM weigert, das Protokoll zu unterschreiben, schneidet er sich doch nur ins eigene Fleisch. Wie will er denn eine ordnungsgemäße Abnahme der Wohnung überhaupt nachweisen?

Zeugen sollten sie in jedem Fall dabei haben.

Aber Sie können der ganzen Sache gelassen entgegensehen... Smilie
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

pim hat folgendes geschrieben::
Wenn sich der VM weigert, das Protokoll zu unterschreiben, schneidet er sich doch nur ins eigene Fleisch. Wie will er denn eine ordnungsgemäße Abnahme der Wohnung überhaupt nachweisen?


Das ist eine etwas verfehlte Vorstellung...
Es gibt keinerlei Verpflichtung des Vermieters zur Abnahme der Mietsache. Es gibt lediglich die Verpflichtung des Mieters zur Rückgabe der Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses. Rückgabe bedeutet Besitzverschaffung. Die Besitzverschaffung erfolgt regelmäßig durch die Rückgabe der Schlüssel. Der Vermieter ist lediglich zur Annahme der Schlüssel verpflichtet. Für die Geltendmachung von Forderungen wegen Schäden oder nicht bzw. mangelhaft ausgeführter Schönheitsreparaturen hat der Vermieter dann 6 Monate Zeit.
Eine Abnahme ist ein negatives Schuldanerkenntnis, zu dem niemand den Vermieter zwingen kann.
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pim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.04.2005
Beiträge: 92
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

@ RM

Aber wie will der Vermieter denn beweisen, dass Schäden an der Mietsache bereits bei Auszug vorhanden waren, wenn er sie bspw. erst 6 Monate später reklamiert?

Das wäre doch ein Problem es zu beweisen.
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Jade
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 27.07.05, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es ist anzunehmen, dass innerhalb von 12 Monaten eine Wohnung bei normaler Beanspruchung nicht renovierungsbedürftig ist.

Die Befürchtungen des Mieters bezüglich der Wohnungsrückgabe sind nicht von der Hand zu weisen. Der Mieter sollte daher im Vorfeld Fotos von der zu übergebenden Wohnung machen. Alle Details - auch wenn sie noch so nebensächlich erscheinen - fotografieren.

Neutrale Zeugen zur Übergabe mitnehmen. Wenn jemand vom Mieterverein dabei ist, umso besser.

Wenn der VM ein Übergabeprotokoll verweigert, sollte der Mieter eines erstellen und es von den Zeugen unterschreiben lassen.

Muster Übergabeprotokoll:
http://www.mieterbund.de/download/uebergabe_protokoll.pdf

Apropos Gutachten: Sagt das Dekra-Gutachten etwas über die Ursache der Schimmelbildung aus? Wenn nicht, sollte das nachgeholt werden, so lange der Mieter noch Zugang zur Wohnung hat.

Gruß, Jade
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stpaul
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 36
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 11:22    Titel: Antworten mit Zitat

ja, das Gutachten besagt das es nur logisch ist das dort Schimmel entsteht da Dämmungen und Wanbreiten nicht eingehalten wurden. Ich werde wohl das Geld investieren und jemanden vom Mieterschutz kommen lassen. Zusätzlich vorher von allen Räumen viele Fotos machen.
Danke für die Tips!!!!
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