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Inbesitznahme der Mietwohnung ohne Gerichtsvollzieher

 
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RPS
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Anmeldungsdatum: 12.04.2005
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 14:57    Titel: Inbesitznahme der Mietwohnung ohne Gerichtsvollzieher Antworten mit Zitat

VM legt Räumungs und Zahlungsklage gegen M ein. Es ergeht ein VU, das vorläufig vollstreckbar ist.

1. Kann der GV nun gleich beauftragt werden?

2. Sollte die Wohnung vollständig geräumt sein, kann der VM die Wohnung ohne Gerichtsvollzieher wieder in Besitz nehmen d.h. Schlösser austauschen?

3. Als Kaution wurde ein Sparbuch verpfändet. Kann der VM sich die SUmme nun auszahlen lassen?

Danke für die Hilfe bei diesem fiktiven Fall.
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Ulrich
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 17:18    Titel: Antworten mit Zitat

1. ja
2. um das festzustellen, müssen Sie ja erstmal rein, und das dürfen Sie nicht ohne den Gerichtsvollzieher. Ausnahme: Es scheint nach Gas - falls vorhanden - aus der Wohnung zu riechen oder Sie und möglichst ein weiterer nicht familienangehöriger Zeuge hören Wasser plätschern, da darf man natürlich zur Verkehrssicherung mal nachschauen Sehr glücklich Winken
3. ja, das Mietverhältnis ist ja nun durch Urteil beendet.
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