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Gartenpflegekosten trotz Verwehrung des Zugangs zu zahlen?

 
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Dursum
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.06.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 28.07.05, 22:15    Titel: Gartenpflegekosten trotz Verwehrung des Zugangs zu zahlen? Antworten mit Zitat

Muss man Gartenpflegekosten in der Nebenkostenabrechnung bezahlen, wenn man den Garten gar nicht nutzen darf?
Angenommen es gebe mehrere Mietparteien, die Gartenpflege betreiben, und weitere Mietparteien, die dies nicht tun. Die pflegenden Mietparteien mögen den nicht-pflegenden den Zugang zum Garten verwehren. Dürften die Kosten (hauptsächlich Wasser) dennoch auf alle umgelegt werden?
Wenn es darüberhinaus einen Vorgarten gebe, der in dem Sinn von niemandem genutzt werde bzw. werden könne, aber auch von den üblichen Mietparteien mitgepflegt werde, sowie ein größerer Garten hinter dem Haus existierte, auf den obiges mit der Zugangsverwehrung zuträfe, müssten dann nicht die Pflegekosten anteilig je nach Größe auf alle (Vorgarten) bzw. nur die pflegenden (Hintergarten) Mieter umgelegt werden?
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 06:47    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich kann der Mieter eines Mehrfamilienhauses einen Hausgarten nur benutzen wenn es dies mit seiner Wohnung vermietet ist.Dafür reicht die Formulierung "Der Garten wird zur Nutzung überlassen" (LG Hamburg WM 2000, 180)
Mietverträge können innerhalb des Hauses unterschiedlich gestaltet sein, das bedeutet das der einen Partei die Nutzung des Gartens gewährt wird und der anderen Partei eben nicht. Die Plegekosten können dann umgelegt werden wenn sie per MV vereinbart sind, was aber kein Recht der Nutzung des Gartens gibt.
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Schickse
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich die Sachverhaltsschilderung richtig verstanden habe, liegt das Problem doch wohl darin, dass die Gartenpflege hier nicht - wie in der Regel üblich - an einen Auftragnehmer übergeben worden ist, sondern von den Bewohnern/ Mietern selbst vorgenommen wird. Fazit, Dursum: Einige arbeiten und die anderen sparen die umlagefähigen Kosten.

Problematisch wird es dann, wenn diejenigen, die sich nicht an der Gartenarbeit beteiligen wollen, den Garten aber in vollem Umfang mit nutzen wollen. Das mag zwar mietrechtlich zulässig sein, ich nenne ein solches Verhalten aber "parasitär", alles nehmen aber nichts geben.

Für den Vermieter gibts Lösungen:
Nur die, die den Garten pflegen haben ein Nutzungsrecht und zahlen dementsprechend auch die Wasserkosten.

Wer nicht mitarbeitet, zahlt einen finanziellen Beitrag zur Gartenpflege, alle haben Nutzungsrecht, die Wasserkosten werden geteilt.

Ab dem nächsten Jahr wird ein (richtig teurer) Gartenpflegevertrag abgeschlossen. Das macht Dich dann bei Deinen Nachbarn so richtig beliebt.
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