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Verfasst am: 29.07.05, 07:17 Titel: Mehrere Mängel nach dem Einzug festgestellt ! Was nun ?
Hallo,
ich habe vollgendes Problem. Ich bin seit dem 01.07.05 Mieter einer zwei Zimmer Wohnung. Ich habe nach dem Einzug sehr viele Mängel in der Wohnung festgestellt, darunter Mängel wie:
Bad:
Nach der Entfernung der Einbauschränke des Vormieters, wurde festgestellt das der Fliesenspiegel im Bad nicht komplett gefliest wurde, sondern nur bis zum Abschluß der Einbauschränke. Nun sieht das Bad natürlich zimmlich schrecklich aus. Zudem funktioniert die Abzugslüftung im Bad nicht. Da keine Fenster im Bad sind ist dort natürlich eine riesige Luftfeutigkeit und es ist nur eine Frage der Zeit bis sich Schimmel ansetzt. Zudem Funktioniert die Deckenbeleuchtung im Bad nicht !
Küche:
Doppelsteckdose in der Küche unterhalb der Heizugsschaltuhr funktioniert nicht (kein Strom). Sowie die Steckdose zum Anschluß einer Waschmaschiene.
Wohnzimmer:
Es wurden mehrere Bohrlöcher in den Holzrahmen der Fenster und Balkon Türe gefunden. Zudem sind die Sockelleisten in der kompletten Wohnung schon stark in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Zudem hatte die Gegensprechanlage nicht Fuktioniert, dieser Mängel wurde aber bereitsbehoben.
Ich habe meinem Makler bereits vor einem Monat ein schreiben gegeben in dem die Mängel aufgezeigt waren und mit der bitte diese schnellstmöglich zu beheben.
Zudem sollte ich die Kaution in höhe von 800 Euro bezahlen. Dies habe ich bis jetzt noch nicht, darf ich die Zahlung der Kaution verneinen bis die Schäden behoben sind ?
Und wie sieht es in diesem Fall mit einer Mietminderung aus ?
1. Der Makler ist hier nicht der richtige Ansprechpartner. Die Mängel müssen schon dem Vermieter selbst mitgeteilt werden. Auch, wenn davon auszugehen ist, dass der Vermieter inzwischen bescheid weiß, würde ich dies noch nachholen (Einwurfeinschreiben!). Hierbei dann auch zur Reparatur auffordern und eine angemessene Frist setzen. Erst danach können weitere Ansprüche erhoben werden.
2. Die Kautionszahlung muss in jedem Fall vorgenommen werden. Sollte sie unterbleiben, wird daraus schnell ein Kündigungsgrund. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht hier (noch) nicht.
3. Natürlich kann man auch die Miete mindern. Wie hoch, müsste dann ggf. mit einem Anwalt abgesprochen werden. Aber zunächst würde ich um des Friedens willen mal abwarten. Der Vermieter scheint ja nicht grundsätzlich unwillig zu sein.
Das hängt von der Dauer ab, die man zur Beseitigung der Schäden braucht (Die Bohrlöcher halte ich übrigens NICHT für einen Mangel...)
Ich würde eine Frist von 2 Wochen setzen, während derer der VM tätig werden soll. Wenn er mir danach sagte, er habe einen Handwerker beauftragt, der erst in 14 Tagen kommen könne, wäre das natürlich auch ok...
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