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Verfasst am: 28.07.05, 19:01 Titel: Wenn man Betreuer einer pflegebedürftigen Person ist ...
... mit der man aber nicht verwandt ist, also "Berufsbetreuer" ist, wie oft hat man mit dieser Person zu tun?
- Einmal im Monat?
- Einmal im Jahr?
- Gar nicht, solange der Papierkram stimmt?
der Verwandtschaftsgrad hat nichts damit zu tun, ob jemand von einem Berufsbetreuer oder einem ehrenamtlichen Betreuer betreut wird.
Wie oft "man" mit dem Betreuer zu tun hat ? Wer ist man ? Der Betreute oder Sie als Angehöriger ?
Angehörige haben nach der Erfahrung nicht oft mit dem Betreuten zu tun.
Der Kontakt zwischen dem Betreuten und dem Betreuer sollte vertrauensvoll und regelmässig sein. Als Faustregel gilt: 1 mal pro Monat.
Es kommt aber darauf an, wie der Zustand des Betreuten ist. Bei völlig dementen Menschen kann oft gar kein Kontakt aufgebaut werden, dann ist auch ein seltenerer Kontakt ausreichend.
Danke für die Antwort.
Nun, ich dachte nicht an die soziale Komponente, sondern daran, daß der Betreuer vielleicht irgendwann keine Lust mehr hat, sich mit der Person zu beschäftigen und nicht mehr regelmäßig in die Anstalt fährt, um nach dem Rechten zu sehen.
Vielleicht irgendwann gar nicht mehr. Die Person wird ja rund um die Uhr medizinisch betreut.
Kann es rein theoretisch passieren, daß der Betreuer diese Person jahrelang nicht mehr persönlich zu Gesicht bekommt, weil in all der Zeit nichts anliegt?
Kann es rein theoretisch passieren, daß der Betreuer, der vielleicht ein Alkohol- oder Drogenproblem hat, sogar vergißt, daß er da noch eine betreute Person hat?
Oder wird er von Rechts wegen oder aufgrund notwendiger regelmäßiger Behördengänge regelmäßig daran erinnert?
das ist etwas an den Haaren herbeigezogen und in dieser Form eigentlich nicht möglich.
Der Betreuer muss jährlich für das Amtsgericht einen Bericht über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erstellen. Dafür bekommt er einen Vordruck, in dem auch nach Art und Häufigkeit der Kontakte gefragt wird.
Falls er hierzu keine Angaben macht wird das Gericht nachfragen.
das ist etwas an den Haaren herbeigezogen und in dieser Form eigentlich nicht möglich.
Hm, was davon genau?
Zitat:
Der Betreuer muss jährlich für das Amtsgericht einen Bericht über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erstellen. Dafür bekommt er einen Vordruck, in dem auch nach Art und Häufigkeit der Kontakte gefragt wird.
Falls er hierzu keine Angaben macht wird das Gericht nachfragen.
Danke, exakt darauf wollte ich hinaus. Sie haben mir sehr geholfen.
Peter
Edit: ich vergesse immer, daß man sich in diesem Forum siezt, sorry. _________________ www.eldur-verlag.de
also gar nicht kennen wäre schon recht derb. Nach meiner Meinung ein Grund zum Betreuerwechsel.
Aber ich habe selbst eine Betreuung übernommen (ein blinder junger Mann), dessen Vorbetreuer ein Rechtsanwalt war. Den hat er tatsächlich nur ein Mal im Jahr gesehen, das ist dann sehr schlecht.
Allerdings, wie ich schon aus anderem Anlass einmal schrieb, ist der persönliche Kontakt zwischen Betreuten und Anwälten, die als Betreuer eingesetzt sind, oft nicht so intensiv, will sagen, ein Anwalt wird in den seltensten Fällen die Betreuten besuchen. (Alles nur meine persönlich Meinung und Erfahrung, es mag durchaus anders sein bei anderen Anwälten).
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