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Mietglieder GWG Vorrang vor Nachmietern?

 
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Isabell115
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Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 09:20    Titel: Mietglieder GWG Vorrang vor Nachmietern? Antworten mit Zitat

ich bin Mitglied einer Wohnungsgesellschaft und habe nun meinen
Mietvertrag fristgemäß zum 30.10.05 gekündigt.
Auf mein Nachfragen hin, wurde mir angeboten, daß ich mich selbst um
einen Nachmieter bemühen kann und sollte ich diesen finden, auch eher
aus dem Mietverhältnis austreten kann.
Ich fand auch jemanden, der meine Wohnung teilmöbiliert übernehmen
würde, teilte dies der WG mit, woraufhin ich die Antwort erhielt, daß
es jetzt plötzlich nicht möglich sei, eigene Nachmieter vorzustellen,
da sie einen Interessenten haben, der schon Mitglied der Gesellschaft
ist und somit Vorrang hat, auch wenn mein Nachmieter eher sein
Interesse bekundet hat.
Ist das so richtig? Im Mietvertrag und der Satzung ist nirgends
erwähnt, daß bei Nachmieter Personen die bereits Mitglied sind, immer
Vorrang haben.
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Ulrich
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 09:30    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist in jedem Fall die alleinige Entscheidung der Genossenschaft, wem sie die Wohnung überlässt. Sie kann, aber muss sich dabei nicht danach richten, wie es dem Ausziehenden gerade am besten in den Kram passt.
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke es geht hier hauptsächlich darum , dass der Mieter vorzeitig ausziehen kann.
Es gibt eine unechte Nachmieterklausel: Gibt dem Mieter nur das Recht, vorzeitig aus dem Vertrag auszuscheiden. Sie bedeutet, das der Vermieter einen vorgeschlagenen Nachmieter ablehnen und sich selbst um einen Nachfolger bemühen kann. Der Mieter kommt aber trotzdem aus dem Mietvertrag frei, wenn der Vermieter einen geeigneten Nachmieter ablehnt.
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Ulrich
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es gibt eine unechte Nachmieterklausel: Gibt dem Mieter nur das Recht, vorzeitig aus dem Vertrag auszuscheiden. Sie bedeutet, das der Vermieter einen vorgeschlagenen Nachmieter ablehnen und sich selbst um einen Nachfolger bemühen kann. Der Mieter kommt aber trotzdem aus dem Mietvertrag frei, wenn der Vermieter einen geeigneten Nachmieter ablehnt.


Genossenschaften verwenden in aller Regel den Dauernutzungsvertrag nach dem Muster des GdW. Und da steht sowas nicht drin. Aber ihren Miet-/Nutzungsvertrag muss Isabell selbst studieren.
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Isabell115
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wie schon gesagt, wurde mir im Falle eines gefundenen Nachmieters ja angeboten, eher auszusteigen, aber darum geht es mir jetzt hauptsächlich nicht.
Mir geht es lediglich darum, warum mir erst angeboten wird, jemanden vorzustellen und wenn es dann soweit ist, zu mir gesagt wird, daß deren Mitglieder Vorrang haben.
Daß die Gesellschaft Nachmieter ablehnen kann, ist mir bewusst, nur können sie es damit begründen, daß ihr Mieter bereits Mitglied ist?
Wie schon gesagt, ist weder im Mietvertrag noch in der Satzung geregelt, daß Mitglieder ein Vorrecht auf die Wohnungen haben.
Mann kann doch als Wohnungsgesellschaft nicht erst ja sagen und es sich nach 3 Wochen anders überlegen.
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Werner
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollte das nicht sein? Mieter ist man erst dann wenn der Vertrag geschlossen ist.
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