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HILFE..Rechtsanwalt berechnet 500 Euro ohne Vorankündigung
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Hulf
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Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 11:32    Titel: HILFE..Rechtsanwalt berechnet 500 Euro ohne Vorankündigung Antworten mit Zitat

Hallo, ich suche eine Stelle die mir helfen kann.
Aufgrund eines Telefonates schickte ich Unterlagen zu einem Anwalt, welcher zu mir sagte das ich da eine gute Change hätte!
Von mir entstehenden Kosten war nicht die Rede.
Eine Woche Später habe ich die Nachricht bekommen, das es sich nicht lohne und ich nicht ins Büro kommen müsse. Dafür war dann eine Gebührenrechnung (§ 4 RVG) über 522 Euro beigefügt.
Ich habe den Anwalt im Telefonat darauf hingewiesen, daß ich kurz vor "HarzIV" stehe, und somit über keine ausreichenden Mittel verfüge.
Hat jemand einen Rat für mich?
Vielen Dank und schönen Wochenende
wunscht euch allen
Hulf
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Rechtsanwalt muss seine Honorarnote nicht ankündigen.
Ob die Rechnung der Höhe nach gerechtfertigt ist, können Sie zum Beispiel unter http://www.anwaltskostenrechner.de/ oder http://www.prozesskostenrechner.de/ selbst nachprüfen.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 16:57    Titel: Re: HILFE..Rechtsanwalt berechnet 500 Euro ohne Vorankündigu Antworten mit Zitat

Hulf hat folgendes geschrieben::
Von mir entstehenden Kosten war nicht die Rede.


Hartz IV oder nicht, wieso glaubt eigentlich immer jeder, ein Anwalt arbeite für lau? Geschockt
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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mastercut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich hat der Anwalt m.E. etwas unglücklich agiert, soweit man das der Schilderung entnehmen kann.

Vermutlich hat er wirklich die Unterlagen gesichtet, die Sache begutachtet und kam zum Ergebnis, dass rechtlich keine Erfolgschancen bestehen. Das ist ok und er hat dafür auch ein Honorar verdient. Vielleicht hätte er aber besser eine kurze schriftliche Zusammenfassung erstellen sollen um die Sache transparenter zu gestalten für den Mandanten (was nicht unbedingt mehr Aufwand gewesen wäre und mehr Kosten verursacht hätte). Eine kurze telefonische Absage ist halt nicht sehr schön.

Gruß
mc
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biggi33
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 04:03    Titel: Antworten mit Zitat

So ein Anwalt kostet pro Stunde ungefähr 150 bis 250 €, eine Versicherung z.B. zahlt eine Beratung, so habe ich das erlebt, guter Rat ist teuer, heißt es, manchmal unumgänglich.
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Hulf
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Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 18:49    Titel: Danke, und was machen um da rauszukommen,bestmöglichst!? Antworten mit Zitat

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Weinen
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Entweder streiten drum oder verhandeln und zahlen.

Auf Basis des Beschriebenen liegt der Rechtsfehler allein bei Ihnen.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Kohlhaas
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 61
Wohnort: WWW

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wer sich vor Anwälten wie vor heiligen Kühen verneigt, darf sich nicht wundern, wenn sich der Anwalt umdreht, und ihm dann was auf den Kopf fällt, mit dem er nicht gerechnet hat.

Anwälte sind die wichtigsten Dienstleister der Gesellschaft, weil nur sie anderen ihr gutes Recht besorgen dürfen. Wüßten potentielle Mandanten, daß ihnen ihre Rechtsschutzversicherung nur eine streitige Auseinandersetzung mit mächtigen Fachleuten bezahlt, was keinerlei Rechtserfolg garantiert, würden sie sich vielleicht mal fragen, welche Pflichten ein Anwalt hat.

Dann könnten sie bestimmt irgendwann auch entdecken, daß man Anwälte nicht gleich mit der Verfolgung eines verletzten oder mißachteten Rechtes beauftragen muß, sondern daß man sie auch nur mal verpflichten kann, das Ziel einer eventuellen Tätigkeit zu nennen sowie ihre wichtigsten Pflichten offenzulegen.

Was jeder andere Dienstleister tut, können sich Anwälte sparen, weil sie mit mächtig dummen Bürgern zu tun haben ...

***Michfastohnmächtiglach!***
_________________
Unrecht ist der Motor der Welt, der alles antreibt.
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Hulf
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Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 23:52    Titel: so siehts leider aus :-( , muss ich denn zahlen oder nicht? Antworten mit Zitat

THX
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Hulf
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Anmeldungsdatum: 29.07.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 23:54    Titel: THXso siehts leider aus :-( muss ich denn zahlen oder nicht? Antworten mit Zitat

THXso siehts leider aus Traurig muss ich denn zahlen oder nicht?
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Berni210
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 12:12    Titel: nicht unbedingt Antworten mit Zitat

Hallo,

du solltest wissen, daß hier im Forum nichts gegen Anwälte gesagt wird (egal was die verbrochen haben) und von daher manche Antworten nicht ganz ernst zu nehmen sind und du auf jeden Fall hier keine verlässliche Information bekommst.

Selbstverständlich war es dein Fehler, daß du vorab nicht geklärt hast wie es mit den Kosten aussieht (du lässt ja auch ein Auto nicht reparieren ohne zu wissen wei teuer es wird - Anwälte arbeiten tatsächlich nicht umsonst.

Allerdings hätte der Anwalt dich auch vorher informieren müssen!

In dem vorliegendem Falle scheint es nur eine Erstberatung gewesen zu sein und bei Erstberatung ist die Rechnung eindeutig zu hoch, da es dann net nach brago (oder wie es nochmal jetzt heisst) geht sondern eine maximale Grenze existiert. Die genaue Grenze kann ich dir jetzt leider nicht sagen - erfährst du aber problemlos beim Amtsgericht vor Ort.

Zudem dürftest du evtl. Anrecht auf PKH haben, wenn deine Finanzsituation wirklich so schlecht ist, sodaß dich der Anwalt auch diesbzüglich hätte informieren müssen.

An Deiner Stelle würde ich erstmal die Anwaltskammer einschalten und dort prüfen lassen, ob der Anwalt sich korrekt verhalten hat und ob bzw. in welcher Höhe du bezahlen mußt. Mit etwas Glück gerätst du an eine Anwaltskammer die Ihre Aufgabe auch erfüllt. Da der Anwalt auf den ersten Blick zu den schwarzen Schafen der Branche gehört muß auch angezweifelt werden ob die Rechnung in der Höhe korrekt ist selbst wenn ein Anspruch formal besteht.

Zudem kannst du ich auch beim Amtsgericht informieren. Evtl. gibt es ja Ausnahmen in denen du nachträglich einen Beratungschein erhalten kannst.

Für eventuelle detailliertere Hilfe müsstest du allerdings mehr Fakten nennen....

Gruß

Bernd
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 12:29    Titel: Re: nicht unbedingt Antworten mit Zitat

Berni210 hat folgendes geschrieben::

du solltest wissen, daß hier im Forum nichts gegen Anwälte gesagt wird


Formulieren wir das einmal anders: Es gibt eine nicht gerade kleine Gruppe von auffallend inkompetenten, deren Posts von Falschinformationen nur so strotzen und die fliessßig gegen Anwälte wettern. Bei einigen der Betroffenen liegt nahe, dass diese Aussagen sogar auf einem Zustand der Geisteskrankheit herrühren könnte.

Und der Rest des Forums ist recht nüchtern oder sogar erkennbar für die Anwaltsperspektive eingenommen. Sehr auffällig jedoch, dass deren Darstellungen kaum einmal dazu neigen, sich eine Realität, die einem gerade nicht passt, zurecht zu lügen.

Berni210 hat folgendes geschrieben::

Allerdings hätte der Anwalt dich auch vorher informieren müssen!


Nein.
Berni210 hat folgendes geschrieben::

In dem vorliegendem Falle scheint es nur eine Erstberatung gewesen zu sein


Nein.

Berni210 hat folgendes geschrieben::

Zudem dürftest du evtl. Anrecht auf PKH haben, wenn deine Finanzsituation wirklich so schlecht ist, sodaß dich der Anwalt auch diesbzüglich hätte informieren müssen.


Nein. Nich auf Grundlage des geschilderten.

Berni210 hat folgendes geschrieben::
Da der Anwalt auf den ersten Blick zu den schwarzen Schafen der Branche gehört


Aha.

Kleiner Tipp: Ich habe die Leute echt am allerliebsten, die zwar keine Ahnung haben, aber dann große Sprüche klopfen, durch die andere so richtig ins offene Messer rennen.
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Kohlhaas
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 61
Wohnort: WWW

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Juristischen Sermonellen-Dünnpfiff erkennt man daran, daß er sich nicht mit allgemeingültigen Denk-, Rechts- und Erfahrungssätzen und verständig lebensnaher Betrachtungsweise deckt und gerne ohne Nennung von Rechtsvorschriften daherkommt ...
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Berni210
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Anmeldungsdatum: 29.06.2005
Beiträge: 395

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 14:05    Titel: Re: nicht unbedingt Antworten mit Zitat

Moien,

"Bei einigen der Betroffenen liegt nahe, dass diese Aussagen sogar auf einem Zustand der Geisteskrankheit herrühren könnte."

Solch Satz sagt schon genug über den Inhalt des restlichen Postings. Bedauerlich, das im Internet viele mangelndes Niveau zeigen da sie ja "anonym" sind....

Abgesehen davon kann mein Rat kaum schaden, da er erstens korrekt ist und zweitens geraten wird sich an passenden Stellen näher zu informieren.

Naja, dein Posting bestätigt mich eigentlich nur - dankää ;o)

Bernd
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Kohlhaas hat folgendes geschrieben::
daß er sich nicht mit allgemeingültigen Denk-, Rechts- und Erfahrungssätzen und verständig lebensnaher Betrachtungsweise deckt


Merke: der Verrückte denkt immer, er sei normal und seine Ansichten seien "verständig lebensnah". Auffallen sollte aber, wenn kaum jemand sonst dieser doch so "lebensnahen" Auffassung ist. Aber dann liegt ja immer die ganze Welt falsch oder hat sich verschworen.

Kohlhaas hat folgendes geschrieben::
und gerne ohne Nennung von Rechtsvorschriften daherkommt ...


Wirklich schlecht aufgepaßt. Das Fehlen einer Vorschrift kann man schlecht mit einem Paragraphenzitat beweisen ("nach welcher Vorschrift ist es nicht vorgeschrieben, daß man vor Gericht im Clownskostüm erscheinen muß?"). Wie wäre es, wenn Sie umgekehrt die Rechtsvorschrift nennen, aus der sich etwas anderes ergibt. Interessanterweise können Sie immer nur mit "handwaving" à la "allgemeingültigen Erfahrungssätzen" argumentieren.
_________________
DefPimp: Mein Gott
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