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Verfasst am: 29.07.05, 07:06 Titel: Kündigungsfrist nach Mietvertragsveränderung
hallo
folgende problematik: ich bin mieter einer wohnung, wohne dort seit 15 jahren. habe mich vor 4 jahren von meiner parterin getrennt. da meine damalige partnerin im mietvertrag stand, habe ich einen neuen mietvertrag mit meinen vermieter vereinbart, in dem nur ich stehe. gelten für die kündigungsfrist nur die 15 jahren "bewohung" oder die 4 jahre für den aktuellen vetrag?!
Für den Vermieter richtet sich die Kündigungsfrist nach dem Zeitpunkt der Überlassung des Wohnraums und nicht nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Für den Mieter sollte die Kündigungsfrist, zumindest soweit nicht Verlängerungen um einen jeweils festen Zeitraum vereinbart ist, immer 3 Monate sein.
das heisst, ich habe die kündigungsfrist für die 15 jahre und nicht die von den 4 jahren, im vertrag steht dazu nämlich 3 monate bei weniger als 5 jahre.
es geht darum, dass mich der vermieter kündigen will und das mit den den 3 monaten aufgeführt hat, weil das unser derzeit geltender vetrag ist und nicht der vorangegangene...
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