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Verfasst am: 29.07.05, 12:21 Titel: 8-jähriges Kind als Schadenverursacher
Sachverhalt:
Ein 8-jähriges Kind verursacht mit dem Fahrrad einen Lackschaden an einem ordnungsgemäß abgestellten Fahrzeug. Es gibt keine Zeugen, das Kind erzählt es dem Vater, der sich zum Zeitpunkt des Vorfalls im Haus befand, und dieser meldet es nach Rücksprache mit dem Geschädigten seiner Haftpflichtversicherung.
Ist in diesem Fall die Beantwortung folgender Fragen für die Schadensregulierung durch die Versicherung in irgendeiner Weise ausschlaggebend:
Wie lange fährt das KInd bereits Fahrrad und beherrscht es die Verkehrsregeln?
Wurde ein altersentsprechendes Fahrrad benutzt?
Nach welchen Zeitabständen wurde nach dem Kind gesehen?
Nach geltender Rechtssprechung ist ein Kind ab einem Alter von 7 Jahren deliktfähig, haftet also selbst für die angerichteten Schäden.
Bei Unfällen im fliessenden Verkehr liegt die Grenze für die Deliktfähigkeit bei 10 Jahren.
Da das 8jährige Kind ein stehendes Fahrzeug beschädigt hat, wird die Haftpflichtversicherung den Schaden wohl begleichen müssen.
Die Versicherung will hier wohl prüfen, ob die Fähigkeiten des Kindes, Fahrrad zu fahren und Gefahren und Schadenspotentiale zu erkennen, im üblichen Rahmen entwickelt waren.
Es ist Ihnen unbedingt anzuraten, die Fragen Ihrer Haftpflichtversicherung vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten! Wenn Sie Ihre Versicherung "beschummeln" kann es sein, dass Sie hinterher selbst auf dem Schaden sitzen bleiben, obwohl die Versicherung bei wahrheitsgemässer Beantwortung der Fragen zur Leistung verpflichtet gewesen wäre.
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