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Heizkostenabrechnung - Recht auf Belegeinsicht

 
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Jade
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 386

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 11:57    Titel: Heizkostenabrechnung - Recht auf Belegeinsicht Antworten mit Zitat

Hallo,

im Zusammenhang mit der Heizkostenabrechnung ist ein Problem aufgetaucht. Vielleicht kann jemand Ratschläge und Tipps geben, die zur Lösung des Problems beitragen können.

Der Sachverhalt stellt sich folgendermaßen dar:
Zweifamilienhaus, beide Wohnungen vermietet. In der Heizkostenabrechnung sind bei gleicher Wohnungsgröße die Ablesewerte von Mieter A etwa doppelt so hoch wie die von Mieter B. Mieter A kommt dies komisch vor und er bittet den VM höflich um Einsicht in die Unterlagen, unter anderem auch in das Ableseprotokoll von Mieter B. Vermieter übersendet A Kopien, verweigert jedoch hartnäckig die Einsicht in das Ableseprotokoll vom B. (VM und B sind eng befreundet) Begründung. Datenschutz, geht A nichts an, ist zur Überprüfung der Abrechnung nicht notwendig und überhaupt, habe die Originale nicht, A hat keinerlei Recht darauf!!
In der Folge weigert sich A, eine saftige Nachzahlung zu begleichen.

Fragen: Hat A das Recht, Einsicht in das Original-Ableseprotkoll von Mieter B zu nehmen. Muss sich A mit einer Kopie begnügen, die man nach Belieben manipulieren kann (Misstrauen hat seinen Grund!)?
Muss sich A von VM und B als Querulant (und Schlimmeres) beschimpfen lassen, nur weil er von seinem Recht Gebrauch macht?

Im voraus vielen Dank für Antworten und Tipps.

Gruß, Jade
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke nicht, daß A das Ableseprotokoll von B einsehen darf - warum auch?
Sie haben das Recht, die Belege zur Abrechnung einzusehen - auf der Jahresrechnung des Versorgungsunternehmens wird ein Gesamtverbrauch stehen...was Sie verbraucht haben wissen Sie, den Sie kenne IHR Ableseprotokoll.
Dann ist es nur logisch, daß die Differenz zwischen Ihrem Verbrauch und Gesamtverbrauch, der Verbrauch von B sein muß.

Oder habe ich da einen Denkfehler?
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

War denn Mieter A nich anwesend bei der Ablesung. Normalerweise muß der Mieter auch noch das Ableseprotokoll unterschreiben.
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biggi33
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Sowas kenne ich und in diesem Fall kann ich nur raten, den Mieterverein aufzusuchen, die kümmern sich darum. Die Beiträge halten sich in Grenzen und Sie schützen sich für die kommenden Jahre. Allein schafft man das nicht.
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.07.05, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Doch, das schafft man auch alleine - dazu braucht es keine Halbjuristen vom Mieterverein.
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