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Hallo!
Allgemeine Frage:
Angenommen, ein Mandant A des Anwalts B würde nach jahrelanger Inanspruchnahme von rechtlicher Beratung von B eine Zwischenrechnung über die bisher anfallgefallenen Kosten fordern. Der Anwält würde sich jedoch dieser Forderung verweigern. Würde das Handeln von B legitim sein?
Wenn nein, gegen welchen gesetzlichen Bestimmungen würde B verstoßen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen,
Helfer89
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