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Werden die irgendwo eingetragen? Muss man dann sämtliche Genossenschaften "durchforsten"??
So ist es wohl. Namentlich hinterlegt sind Genossenschaftsmitglieder im Genossenschaftsregister beim Amtsgericht, aber das Genossenschaft für Genossenschaft. Und das Amtsgericht wird sich nicht die Mühe machen, für Sie tagelang zu suchen. Allenfalls gibts bei berechtigtem Interesse ein Einsichtsrecht.
Etwas anderes ist, wenn jemand auf Grund eines vollstreckbaren Titels und fruchtloser Pfändung auf Antrag (und Kosten) des Gläubigers die eidesstattliche Versicherung abgeben muss. Dann müsste er in seinem Vermögensverzeichnis darüber Angaben machen.
GGf. können Sie mit einem Titel die Anteile pfänden.
Ebenso wie bei Banken, wo der Gläub. auch mehrere Banken auf gut Glück angehen kann, ist es bei Genossenschaften.
Einfach ggü den Genossenschaften pfänden, die am wahrscheinlichsten in Frage kommen...
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Etwas anderes ist, wenn jemand auf Grund eines vollstreckbaren Titels und fruchtloser Pfändung auf Antrag (und Kosten) des Gläubigers die eidesstattliche Versicherung abgeben muss. Dann müsste er in seinem Vermögensverzeichnis darüber Angaben machen.
Hallo,
tja, "müsste" ... hat er aber nicht und man weiß, dass es 8 Anteile einer Genossenschaft gibt.
Nun kann man wohl nichts machen, da man ja nicht tagelang in irgendwelchen Listen rumwühlen kann.
naja, und einfach mal blind bei irgendwelchen Genossenschaften pfänden zu lassen, wird aber doch auch teuer ... da die Gebühren ja ersteinmal ausgelegt werden müssen.
Schade, dachte man kann zum Gericht gehen, den Namen nennen und die sagen einem in welcher Genossenschaft ...
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