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wohnungsschlüssel

 
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Braunbär
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Anmeldungsdatum: 20.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 21:02    Titel: wohnungsschlüssel Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Vermieterin hat öfters meine Wohnung betreten allerdings ist dies nun schon wieder einige Wochen her.
Ich habe darum gebeten mir den Schlüssel zu geben, da der Mieter ohne Erlaubnis keine Schlüssel vorbehalten darf.
Zur Antwort hieß es nur der Schlüssel müsste beim Vermieter im Haus bleiben, "falls mal was wäre"...

Welches weitere Vorgehen ist da zu empfehlen? Habe ich das Recht fristlos zu kündigen?

gruß
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Das einfachste ist den Zylinder zu tauschen, den Alten aufheben und beim Auszug wieder einbauen. Dann kommt niemand mehr in die Wohnung. Wenn der Hausfriedensbruch bewiesen werden kann, dann kann auch eine fristlose Kündigung möglich sein.
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jmiernik
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Anmeldungsdatum: 27.05.2005
Beiträge: 254
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 20.07.05, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die von Ihnen gemietete Wohnung, ohne Ihre vorherige Erlaubnis, und ohne, dass ein Notfall eingetretten wäre, betreten wurde, ist das eine Verletzung der Privatsphäre. Es berechtigt Sie zu fristlosen Kündigung, soweit Sie es irgendwie beweisen können.

Der VM muss alle Schlüssel zu Ihrer Wohnung an Sie abgeben, bzw. um einer Klage aus dem Weg zu gehen, können Sie das Schloss austauschen.

Die Behauptung, "falls mal was wäre" ist nichts neues. Meine Mieter haben mir aufgrund meiner änlich formulierten Bitte auch erlaubt je einen Wohnungsschlüssel zu behalten. Allerdings würde ich mich hüten die Wohnungen ohne ausdrückliche Erlaubnis zu betreten.
In der Tat, sollte wirklich etwas schlimmes passieren, kann man die Tür auch aufbrechen. Unter Umständen werden die Kosten sogar von der Versicherung übernommen( Schadenminderung)
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.07.05, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

"Falls mal was wäre" ist aber auch ein sehr dehnbares Ding - finde ich. Meine letzte Vermieterin hat unsere Wohnung betreten,weil ein Fenster auf war und es angefangen hatte zu regnen. War bestimmt nicht böse gemeint, aber ein blödes Gefühl bleibt halt immer. Ansonsten denke ich auch: Wenn die Hütte brennt kommt die Feuerwehr auch so rein! Ansonsten kann ich keinen wirklichen Grund sehen, dass ein Vermieter in die Wohnung müsste.
Gruß Manschi
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yasha
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Anmeldungsdatum: 26.04.2005
Beiträge: 630

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 08:37    Titel: Antworten mit Zitat

Sie melden sich nicht und gelten seit mehreren Tagen als verschollen (mit Polizei und Schlüssel in die Wohnung)

Wasserschaden und sie sind nicht da....

erspart weiteren Schaden und Kosten
-------------------------------------------------------------------
also einfallen tun mir schon ein paar, aber ich bin definitv kein Freund von VM die vermietete Wohnungen kontrollieren mit dem 3.Schlüssel. Hab ja mal ein Erlebnis meiner Freundin hier gepostet....

Also einfach Schloss austauschen (Zylinder) und sich dann nicht dumm anmachen lassen deswegen (ist meiner Freundin dann passiert Sehr glücklich )
_________________
Alle Angaben ohne Gewähr, dass bedeutet das ich es nicht mag wenn man auf mich schiesst Winken
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Milena63
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.01.2005
Beiträge: 108

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich darf der Vermieter keine Schlüssel zurückbehalten. Ob das Vertrauensverhältnis schon dadurch so zerstört ist, wenn die Vermieterin im vermeintlichen Interesse in die Wohnung geht, um ein Fenster bei Regen zu schließen, kann man sicher so oder so sehen, vielleicht meinte sie ja auch, nur "zum Besten" des Mieters zu handeln.

Bei Wohnungsgesellschaften bzw. größeren Vermietergesellschaften wird ja auch kein Schlüssel aufgehoben, die Hausmeister weigern sich oft auch, einen Reserveschlüssel zu verwahren, weil sie Angst vor Unannehmlichkeiten oder Beschuldigungen haben, obwohl dem Mieter das Deponieren beim Hausmeister vielleicht ganz recht wäre.

Ich war mit meinem Vermieter früher so verblieben, dass er einen Schlüssel behalten hat und er dies in einem versiegelten Umschlag erhalten hat, so dass man sehen kann, ob der Schlüssel benutzt wurde. Tatsächlich war ich dann auch mal froh drüber, den Schlüssel deponiert zu haben, als ich mich ausgesperrt hatte.
Andererseits stöberte meine andere, frühere Vermieterin ganz gerne mal in der Wohnung rum, wenn ich in Urlaub war, denn schließlich muss man ja schauen, ob der liebe Mieter mit den Sachen pfleglich umgeht....
Letztendlich hilft dann nur noch das Schlössertauschen, weil man ja nicht weiß, wieviel Reserveschlüssel bei der Vermieterin noch deponiert sind.
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Braunbär
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.07.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

der letzte Vorfall von unerlaubtem Betreten liegt schon mehrere Wochen zurück, so dass eine Kündigung deswegen etwas spät kommen würde.

Also bleibt mir nur die Möglichkeit auf eine einvernehmliche Kündigung zu spekulieren oder für ca. 30-40 Euro ein anderes Schloss zu kaufen?

gruß
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 21.07.05, 18:18    Titel: Antworten mit Zitat

Fristgerecht kündigen können Sie immer (Ausnahme Mindestmietzeit). Sie brauchen nicht das ganze Schloss auszuwechseln sondern nur den Zylinder. Dieser dürfte wesentlich billiger sein als 30,- Euro.
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 30.07.05, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Milena63 hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich darf der Vermieter keine Schlüssel zurückbehalten.


Gegen welche Bestimmungen wird hier verstoßen?
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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