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Verfasst am: 30.07.05, 12:53 Titel: Neuer Mietvertrag bei VM- Wechsel?
Man stelle sich vor:
ein 2-Familienhaus wird verkauft. Der neue Vermieter zieht in die 2. Wohnung ein. Nun legt er dem Mieter einen neuen Mietvertrag vor und kündigt ihm gleichzeitig. Ebenfalls erhöht er die Miete um 20% und erhöht ebenfalls die Nebenkostenvorauszahlung.
Daraus ergeben sich Fragen:
1. muß der Mieter einen neuen Mietvertrag unterschreiben, nur weil sich der Vermieter geändert hat? Das Mietverhältnis/der Mietvertrag gilt doch unverändert weiter,
oder was ergeben sich für den Mieter für Nachteile durch einen neuen Mietvertrag?
2. Das Mietverhältnis wurde wie gesagt gekündigt, Hat der Mieter das Recht eine genaue Nebenkostenabrechnung zu verlangen? Muß er eine
Pauschale akzeptieren? So, wie das Mietverhältnis gekündigt wurde, bzw. liegt es im Bestreben des Mieters die Wohnung so schnell wie möglich zu
verlassen. Es wird also möglicherweise keine Anwesenheit des Mieters in der Heizperiode bzw. nur eine kurze Anwesenheit geben.
3. Bis dato wurde vom Vorvermieter keine Nebenkostenabrechnung vorgenommen (die ganze Mietdauer von 16 Jahren nicht!). Wann findet
ein ´Schnitt´ zum neuen Vermieter statt?
1.) Nein, Kauf bricht Miete nicht. Der Mieter muss keinen neuen Vertrag unterschreiben. Vermutlich wird durch den neuen Vertrag eine alte unwirksame Klausel durch eine wirksame ersetzt. Ein neuer Mietvertrag ist fast immer eine Verschlechterung für den Mieter.
2) Wenn eine Pauschale vereinbart wurde kann keine Nebenkostenabrechnung verlangt werden. Es gibt ferner auch keinen Anspruch auf Auszahlung eines Guthabens oder Nachforderung wenn die Pauschale nicht ausreicht. Eine Änderung von Pauschale in Vorauszahlung ist nur mit Zustimmung aller Parteien möglich.
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