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Verfasst am: 30.07.05, 23:32 Titel: Unklarheiten mit neuem Mietvertrag
Hallo,
ich habe vor kurzem einen neuen Mietvertrag abgeschlossen, aber langsam kommen mir Zweifel, weil ich mir Sorgen mache, dass ich mich ziemlich reingeritten habe. Ich habe den Verdacht, dass die Vermieterin mich über den Tisch ziehen will.
Die Grundmiete beträgt 270 Euro, die Mieterin hat aber 1000 Euro verlangt. Nun habe ich die Kaution bereits geleistet.
Zusätzlich steht im Vertrag, dass dieser auf eine bestimmte Zeit läuft, nämlich 3 Jahre. Bevor ich unterschrieben habe, hatte ich die Vermieterin darauf hingewiesen dass ich keinen 3 Jahresvertrag abschließen möchte. Sie hat gemeint, dass würde ohne jegliche Bedeutung drin stehen, und dass ich jederzeit unter Einhaltung der Kündgungsfrist kündigen könnte.
Zudem haben mir die Vormieter erzählt, dass sie eine wirklich hohe Abrechnung für die Nebenkosten erhalten hatten, so dass im Endeffekt ihre Nebenkosten doppelt so hoch waren, wie im Vertrag vereinbart.
Und die Vermieterin hat mir bereits mitgeteilt, dass sie mir eine Ergänzung zum Mietvertrag schicken wird, weil sich bei den Nebenkosten was geändert hat, in Zusammenhang mit den hohen Heizkosten.
Ich kriege schon Kopfschmerzen wegen der ganzen Sache.
Könnte ich den Vertrag im Zweifelsfalle anfechten?
Hallo Boris, also mit den 1000€. hast Du mal den diesjährigen Urlaub vom Vermieter bezahlt. Zu den Nebenkosten wirst Du wahrscheinlich ihre mitbezahlen, und nach drei Jahren sieht man weiter, ob Du Brav und pünktlich gezahlt hast , dann würde einer Mietvertragsverlängerung nichts im wege stehen. mfg
Nein, die Antwort vom Vorschreiber war schlicht und einfach Blödsinn.
Ist die Befristung des Mietvertrages begründet?
Wenn nicht, dann ist sie ungültig und der Mieter kann jederzeit, unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen, kündigen. Der Vermieter nicht (es sei denn, es handelt sich um ein Zweifamilienhaus, in dem der Vermieter ebenfalls wohnt).
Zu den Nebenkosten: Ist hier eine Pauschale oder eine Vorauszahlung vereinbart? Vermutlich eine Vorauszahlung - dann wird der Mieter bei der Abrechnung feststellen, ob die Höhe angemessen war oder nicht. Auch da kann der Mieter die Abrechnung überprüfen und selbstverständlich kann der Vermieter nicht seine eigenen Verbrauchskosten dem Mieter berechnen.
Fragen Sie den Vermieter doch einfach, ob er Ihnen mal eine Abrechnung des Vorjahres zur Verfügung stellt.
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