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Verfasst am: 30.07.05, 06:55 Titel: Mietmangel - Der Putz löst sich von der Wand
Hallo, in meiner Schlafstube löst sich der Putz unter der Tapete von der Wand und droht in den Raum zu fallen. Ein größerer Riß zeichnet sich beireits jetzt schon ab. An dieser Wand steht auch das Bett.
Meinen Vermieter habe ich bereits informiert und er hat sich den Schaden bereits angeschaut. Dabei ist es aber auch geblieben.
Was soll ich als nächstes tun und was darf ich in Bezug auf Mietminderung unternehmen?
Vielen Dank schon mal!
Den VM nochmal unter angemessener Fristsetzung (14 Tage) schriftlich zur Mängelbeseitigung auffordern und folgendes "androhen":
"Nach ergebnislosem Fristablauf (= nach Eintritt des Verzugs mit der Mängelbeseitigung) sehe ich mich gezwungen den Mangel selbst zu beseitigen und die angefallenen von mir verauslagten Kosten gem. § 536 a mit den nächst fälligen Mieten aufzurechnen."
Eine Mietminderung ist
- erst bei einer erheblichen Gebrauchsbeeinträchtigung
- für die Dauer dieser Beeinträchtigung
- in angemessener Höhe
berechtigt.
Ob alleine durch den Riss eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung vorliegt, läßt sich wohl aus der Ferne nicht beurteilen - evtl. liegt erst dann ein echter Minderungsgrund vor, wenn der Putz von der Wand gefallen ist.
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