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danke für die schnelle Antwort,
50% zu mindern traue ich mich nicht so recht....
sind dann 20% - 25% noch OK - man geht davon aus dass der Mangel wiederkommt, tut er das nicht wird dem Vermieter alles zurückbezahlt.
Können Sie mir noch sagen: muss ich dem Vermieter die Minderung nochmals erklären (schriftlich oder per Anruf) damit es keine Missverständinisse gibt (gerade in einem solchen Fall)? Wann muss ich die Minderung spätestens erstatten, am Monatsende weil man erst dann weiß an welchen Tagen der Mangel auftrat?
Es kann nur gemindert werden wenn ein Mangel vorhanden ist. Ein Mangel ist das Geräusch, ohne Geräusch keine Mietminderung. Es kann nur für die Tage an dennen der Mangel vorhanden war gemindert werden. Diese Minderung muss auch nicht dem VM zurück gezahlt werden wenn der Mangel beseitigt ist.
Mal ein Beispiel: 14 Tage lang im Monat ist dieses Geräusch da. Dann kann für die 14 Tage gemindert werden. Bei 500 Euro Warmmiete kann dann also 70 Euro weniger überwiesen werden wenn man 30% ansetzt. Ist im nächsten Monat kein Geräusch aufgetreten muss auch die 500 Euro komplett bezahlt werden. Da die Miete wahrscheinlich im voraus überwiesen wird kann dann die Minderung erst auf die nächste Miete angerechnet werden.
Mal ein Beispiel: 14 Tage lang im Monat ist dieses Geräusch da. Dann kann für die 14 Tage gemindert werden. Bei 500 Euro Warmmiete kann dann also 70 Euro weniger überwiesen werden wenn man 30% ansetzt.
Aber nur, wenn der Monat 30 Tage hat. ((14/30)*0,3*500=70) Bei 28, 29 oder 31 schaut es anders aus, und zwar 75,00, 72,41, oder 67,74 Euro _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
Warum sollte hier mit dem kaufmännischen Monat gerechnet werden?
§536 BGB Abs. 1 Satz 1 und 2 hat folgendes geschrieben::
Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten.
Weil der Mietzins monatlich zu entrichten ist!
=>Kein Mieter zahlt im Februar weniger Miete, wenn derr 28 Tage hat ?!
Wie schon rechnerisch dargelegt würde der gleiche Mangel verschieden teuer sein! Das mag die Logik von flo2 befriedigen... _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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