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cheffire Interessierter
Anmeldungsdatum: 31.07.2005 Beiträge: 9 Wohnort: Ravensburg
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Verfasst am: 31.07.05, 11:25 Titel: Platz vor der Garage |
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Hallo Zusammen,
ich habe eine Garage angemietet. Kann mir jemand weiter helfen wieviel Freiplatz vor der Garageneinfahrt freizuhalten sind, und wo es evtl. steht.
Zur Sachlage: Ich habe eine Garage die sehr beengt ist zum ein und aus fahren. Es kommt immer vor dass meine Nachbarin ihr Auto so abstellt dass ein Drittel in meine Garagenausfahrt bzw. das Heck vom Golf rein ragt. Nun komme ich so nicht mit meinem Auto in die Garage rein.
Ich würde mich um Antworten freuen. Danke schon mal!
Gruß Cheffire |
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jajosch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.03.2005 Beiträge: 644
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Verfasst am: 31.07.05, 11:50 Titel: |
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Ich kenne jetzt nicht das Umfeld dieser Garage, nur muss es gewährleistet sein, dass Sie freie Ein-u.Ausfahrt zu ihrer Garage haben.
Würde da aber nicht gleich schwere Geschütze auffahren, sondern sich einfach mal mit der Nachbarin verständigen.
Wenn Sie bei der Ausfahrt blockiert werden, können Sie das Auto kostenpflichtig für die Gegenseite abschleppen lassen. Dazu ist es aber nötig die Polizei zu rufen.
Aber wie gesagt, suchen Sie doch zunächst mal das Gespräch. |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 01.08.05, 09:55 Titel: |
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jajosch hat folgendes geschrieben:: | Ich kenne jetzt nicht das Umfeld dieser Garage, nur muss es gewährleistet sein, dass Sie freie Ein-u.Ausfahrt zu ihrer Garage haben.
Würde da aber nicht gleich schwere Geschütze auffahren, sondern sich einfach mal mit der Nachbarin verständigen.
Wenn Sie bei der Ausfahrt blockiert werden, können Sie das Auto kostenpflichtig für die Gegenseite abschleppen lassen. Dazu ist es aber nötig die Polizei zu rufen.
Aber wie gesagt, suchen Sie doch zunächst mal das Gespräch. |
Reden ist wohl erst mal die beste Variante?
Im Grundsatz haben die Mieter einer Garage auch nur diese zur Nutzung gemietet. Keinesfalls (falls nicht tatsächlich vertraglich vereinbart) irgentwelche "Freifläche" davor. |
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Jade FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.01.2005 Beiträge: 386
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Verfasst am: 01.08.05, 10:32 Titel: |
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Werner hat folgendes geschrieben:: | Keinesfalls (falls nicht tatsächlich vertraglich vereinbart) irgentwelche "Freifläche" davor. |
Heißt das, dass der VM mit dieser Freifläche nach Gutdünken verfahren kann, sie im Extremfall als Stellplatz vermieten kann??
M.E. gehört zu einer vermieteten Garage eine entsprechend ausgelegte Zufahrt, die dem Mieter jederzeit die Ein- und Ausfahrt aus der Garage ermöglicht.
Hierzu ein Urteil:
Auf der Zufahrt unmittelbar vor der ebenfalls angemieteten Garage darf der Wohnungsmieter sein Kraftfahrzeug abstellen, wenn die Zufahrt auf dem Mietgrundstück allein der Garagennutzung zuzuordnen ist.
(AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 20.9.2001-711 C 137/01)
Gruß, Jade |
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cheffire Interessierter
Anmeldungsdatum: 31.07.2005 Beiträge: 9 Wohnort: Ravensburg
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Verfasst am: 01.08.05, 15:52 Titel: |
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Reden ist wohl erst mal die beste Variante?
Im Grundsatz haben die Mieter einer Garage auch nur diese zur Nutzung gemietet. Keinesfalls (falls nicht tatsächlich vertraglich vereinbart) irgentwelche "Freifläche" davor.[/quote]
Die Freifläche meine ich für die Ein- und Ausfahrt. Das Auto was vor meiner Garage links abgestellt ist ragt ca. 80 - 100 cm in meine Ein und Ausfahrt rein. Da es sowie so sehr eng zu geht, ich muß mit meinem Auto schon sehr schräg anfahren wird es sehr eng. Wenn dann noch ca. 80cm fehlen weil ein anderes Auto links davon steht dann wirds eng. Mit einem großem Auto komme ich erst recht nicht rein. Und die gute Dame will nicht wegfahren der Platz wo sie stehe sei Öffentlich. So eine B.K.
Schade dass man sich wegen so einem Scheiß aufregen muß man hat doch schon in diesem Land genug sorgen. Oder was meint Ihr. Jedenfalls Danke für die Beiträge...
Gruß Cheffire |
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jajosch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.03.2005 Beiträge: 644
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Verfasst am: 01.08.05, 21:36 Titel: |
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Zitat: | Im Grundsatz haben die Mieter einer Garage auch nur diese zur Nutzung gemietet. Keinesfalls (falls nicht tatsächlich vertraglich vereinbart) irgentwelche "Freifläche" davor. |
Das ist natürlich Unsinn, Ein-u.Ausfahrt müssen gewährleistet sein  |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 02.08.05, 08:57 Titel: |
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jajosch hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | Im Grundsatz haben die Mieter einer Garage auch nur diese zur Nutzung gemietet. Keinesfalls (falls nicht tatsächlich vertraglich vereinbart) irgentwelche "Freifläche" davor. |
Das ist natürlich Unsinn, Ein-u.Ausfahrt müssen gewährleistet sein  |
siehe hierzu LG Köln WM 76, 29 |
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jajosch FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.03.2005 Beiträge: 644
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Verfasst am: 02.08.05, 15:06 Titel: |
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Man sollte sich im Klaren sein, dass eine Garage im Stile eines Kellers und eine Garage im eigentlich gebräuchlichem Sinne einen Unterschied beinhalten. |
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