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Nachmieter

 
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 00:24    Titel: Nachmieter Antworten mit Zitat

Mieter A vereinbart mit seinem momentanen Vermieter B einen Termin zur Besichtigung mit potentiellen Nachmietern.
Kurzfristig erfährt A, daß er den Termin nicht wahrnehmen kann. Leider kann er B das nicht rechtzeitig mitteilen.
Könnte B nun gegen A klagen, weil ihm Mietausfall entstehen könnte, wenn die Interessenten dadurch ganz abspringen??
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jajosch
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Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 01:52    Titel: Antworten mit Zitat

Nein
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mastercut
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 05:51    Titel: Antworten mit Zitat

Klagen kann man immer..... Winken

Auch würde ich nicht ganz abstreiten, dass man eine Schadensersatzpflicht wegen einer Verletzung einer nebenvertraglichen Pflicht aus dem Mietvertrag konstruieren könnte. Das ist allerdings nicht so einfach.

Gruß
mc
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 06:58    Titel: Antworten mit Zitat

mastercut hat folgendes geschrieben::

Auch würde ich nicht ganz abstreiten, dass man eine Schadensersatzpflicht wegen einer Verletzung einer nebenvertraglichen Pflicht aus dem Mietvertrag konstruieren könnte. Das ist allerdings nicht so einfach.


Man muss eine Schadenersatzpflicht nicht konstruieren. Diese Pflicht kann man als gegeben ansehen. Das Problem bei einem derartigen Verfahren liegt im Nachweis der Kausalität und der Schadenshöhe.
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 08:27    Titel: Re: Nachmieter Antworten mit Zitat

pandor hat folgendes geschrieben::
Leider kann er B das nicht rechtzeitig mitteilen.


Das halte ich für gelogen.

Beispiel:
- Anrufen - 1 Minute
- SMS senden - 30 Sekunden
- mailen - 30 Sekunden
- Boten schicken - 1 Stunde

Ich unterstelle das Mieter A eine Schädigung von Vermieter B vorsätzlich in Kauf genommen hat. Daraus ableitend ist eine Schadensersatzforderung gegen Mieter A sinnvoll und richtig.
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jajosch
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Bleibt doch mal bitte in der Realität. Ihr schweift immer ab ins rechtlich Mögliche. Nur das so eine Klage keinen Sinn macht ist doch klar.

@mastercut:
Ich unterstelle einfach mal, dass die Antwort nicht relevant für den Fragesteller war und um daher unnötige Unklarheiten, die man mir gelegentlich nachsagt, zu vermeiden, fiel meine Antwort kurz aus.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

jajosch hat folgendes geschrieben::
Bleibt doch mal bitte in der Realität. Ihr schweift immer ab ins rechtlich Mögliche. Nur das so eine Klage keinen Sinn macht ist doch klar.


Wozu die Realität, hier werden rechtliche Probleme diskutiert und Meinungen geäußert. Da das alles rein hypothetische Fälle sind, sind die Antworten auch rein hypothetisch. Daher ist es doch ganz normal das man nur alles rechtlich mögliche annimmt.
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mastercut
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

jajosch hat folgendes geschrieben::

@mastercut:
Ich unterstelle einfach mal, dass die Antwort nicht relevant für den Fragesteller war und um daher unnötige Unklarheiten, die man mir gelegentlich nachsagt, zu vermeiden, fiel meine Antwort kurz aus.


Also zumindest Ihr Bemühen um Kürze zeichnet Sie aus...... Winken

Gruß
mc
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mastercut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 2202

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::

Man muss eine Schadenersatzpflicht nicht konstruieren. Diese Pflicht kann man als gegeben ansehen. Das Problem bei einem derartigen Verfahren liegt im Nachweis der Kausalität und der Schadenshöhe.


Eben die Kausalität hatte ich im Auge, als ich von Konstruktion sprach. Ob der Nachmieter wirklich aufgrund dieses eines nicht ermöglichten Besichtigungstermin nicht gefunden werden konnte, wäre evtl. nicht so einfach nachzuweisen.

Einfacher wäre es mit den Kosten für die überflüssige Zeit und Anfahrt des Vermieters.

Wollte nur auch nicht zu weit ausschweifen, um die Antwort einigermaßen transparent zu gestalten. Aber man kann es ja nie allen recht machen..... Winken

Gruß
mc
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jajosch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 644

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist dann wohl die offizielle Antwort, auf welche man sich im Falle eines möglichen Einsehens der eigenen Fehlbeurteilung, stets berufen kann. Alle Achtung.

@mastercut:
Damit hab ich dann mein Negativkonto bei Ihnen ausgeglichen oder nicht? Winken
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