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Verfasst am: 31.07.05, 14:42 Titel: Gartenpflegekosten nur für diejenigen die im Haus wohnen ??
Zwei Häuser nebeneinander, ein Besitzer (Genossenschaft).
Gartenpflege wird von einem Landschaftsgärtner gemacht.
Bezahlt wird anteilig nach der grundbuchrechtlichen Flurstückgrenze. Nachbarn nutzen dieses Grundstück zum spielen. Dürfen Sie ?? Muss die Gartenpflege dann auch auf die Nachbarn umgelegt werden ??
- über die Kosten für die Gartenpflege ist wohl solange keine Zerstörung von Pflanzen vorliegt - wurde nicht erwähnt - kaum zu diskutieren
- interessanter wäre, ob das Spielen auf fremden Grundstück gestattet ist.
:?
Die Gartenpflege wird auf das jeweilige Haus umgelegt.
Da die M nur ein "Mitbenutzungsrecht", nicht aber das "Alleinnutzungsrecht" am Garten habe, können sie fremde Kinder nicht davonjagen. Das kann nur der VM. Wenn er es will...
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