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Verfasst am: 30.07.05, 21:12 Titel: Anzeige wegen Schwarzsehen trotz Sat - Schüssel?
Hallo zusammen,
wie sieht eigentlich die rechtliche Lage in diesem Fall aus:
Ein Mieter zieht 2001 in eine Mietwohnung ein bei der sich jede Mietpartei selber um den Fernsehempfang kümmern muß. Dem Mieter fällt auf, daß er ohne Vertrag fern sehen kann und nutzt dies eine kurze Zeit. Da die Bildqualität teilweise jedoch bescheiden ist, entschließt er sich eine SAT - Schüssel zu verwenden, die er bei sich auf dem Balkon installiert.
Da das Antennenkabel für den Kabelempfang hinter einem großen Schrank herführt wurde dies nicht entfernt und auch der Stecker steckte noch im Fernseher, da für den Fernsehempfang über den Receiver ja der Antennenanschluß am Fernseher nicht benötigt wird.
Vor einigen Monaten kam dann ein Techniker des Kabelanbieters (Name entfernt) in das Mehrparteien Haus und legte im Keller den Empfang für das gesamte Haus lahm. Anschließend ging er von Wohnung zu Wohnung und in der Wohnung des Mieters stellte er verwundert fest, daß dort noch Fernsehempfang möglich war. Nach Hinweis, daß dort über SAT geschaut wird und nachdem er sich die Sat - Anlage angesehen hatte, notierte er sich, daß in dieser Wohnung kein Kabelfernshen geschaut würde.
Da in diesem Haus jedoch auch Parteien wohnen, die Kabelfernsehen bezahlen und da es technisch wohl nicht möglich ist, nur einzelne Wohnungen vom Fernsehempfang auszuschließen, mußte das Kabelfernsehen wieder angeklemmt werden.
Heute nun kamen zwei Herren zu Besuch, die jetzt behaupten, den Mieter beim Schwarzsehen ertappt zu haben, weil das Kabel in der Wand und im Fernseher steckte. Der Hinweis, daß hier nur über die Schüssel fern gesehen würde und daß das Kabel aus Unwissenheit und zum Schutz der in der Wohnung lebenden beiden Katzen in der Wanddose steckte (Das Kabel zeigt bereits Bißspuren der Katzen an beiden Enden) ignorierten sie und verlangte, daß der Fernseher eingeschaltet werden sollte um die Kabelkanäle anzuzeigen..
Auf Nachfrage gab der Techniker zu, daß es technisch wohl nur nachzuweisn wäre, daß das Kabel angeschlossen sei, nicht jedoch ob darüber auch fern gesehen würde.
Auf den Hinweis, daß wir gerne den Empfang mittels Receiver demonstrieren können, meinten sie nur, sie wollen den Empfang der Kabelkanäle sehen. Da dem Mieter klar war, daß dort Bild zu sehen ist, obwohl dies nie genutzt wird, wurden die Herren an dieser Stelle gebeten das Haus zu verlassen, was diese auch anstandslos taten und auf dem Weg nach draußen nur meinten, daß Post vom Strafrichter kommen würde.
Jetzt die Frage: Macht sich ein Mieter tatsächlich strafbar, wenn er das Kabel zum Empang vom Kabelfernsehen nicht entfernt, auch wenn er ausschließlich über SAT schaut?
Hätte die Kabelgesellschaft vor einigen Monaten nicht die Antennendosen verplomben müssen, um diese Probleme gar nicht erst aufkommen zu lassen?
Wie sollte sich der Mieter jetzt am besten verhalten, wenn er die angedrohte Anzeige bekommt?
hallo, als selbst betroffener kann ich nur einen Tip geben: Manipulier das Kabel so das es zwar eingesteckt ist aber keinen kontakt hat. Wenn Du dich nicht auskennst, lass es einfach bei einem Elektrogeschäft machen. Die sollen die Kontakte so abzwicken, dass es gesteckt ist aber keinen Kontakt zum Fernseher oder Deinem Receiver hat. Bei meinem Fall war, dass in mehreren Zimmern Fernsehempfang möglich ist und die Kinder gerne an jede Dose hinlangen. Es sollten nur 0-max.24V vorhanden sein da waren es allerdings 46V DC. Für ein Kinderherz Tötlich. Ich hatte keine Blinddeckel und mußte Improvisieren. Als dies gesehen wurde sollte ich auch Monatlich 6 x 20€ Gebühren zahlen. Nix da konnte alles nachweißen. mfg
In diesem Fall geht es darum, daß die beiden Kabelenden nicht am Boden liegen, damit die Katzen sie nicht anknabbern und evtl. Teile der Ummantellung verschlucken.
Das Hauptproblem ist jedoch, daß eine Anzeige wegen Schwarzsehens angedroht wird, weil das Kabel steckte und damit theoretisch hätte fern gesehen werden können, obwohl auf die funktionierende SAT Schüssel hingewiesen wurde. (und mal ehrlich, wer schaut denn freiwillig Kabelfernsehen, wenn eine Schüssel mit besserem Bild angeschlossen ist?)
Das Manipulieren des Kabels ist jedoch eine gute Idee, die jedoch erst in der Zukunft helfen kann.
tja, da hätte sich der Vermieter drum kümmern müssen, immerhin wird es ja im Mietvertrag geregelt wie bei Dir ob ein Empfang möglich ist. Einfach auf den Vermieter zuschieben, und die Klausel mit dem Fernsehempfang andeuten.mfg.
Ich glaube, die Logik vom Vorschlag wurde nicht erkannt:
Wenn das Kabel steckt aber defekt ist, kann man nicht fernsehen. Dann hilft auch die Argumentation des Senders nicht weiter: man hätte dann auch in der Vergangenheit NICHT fernsehen können. Der Sender hat ja nicht nachgewiesen, dass "gesehen" werden kann (Rausschmiss) noch nachgewiesen, dass das Kabel einwandfrei war. D.h. das defekte Kabel würde ziemlich sicher auch für die Vergangenheit helfen.
Persönlich bin ich der Meinung, dass das Fernsehen ja (auch bei Dir) irgendwann abgeklemmt war. Als man es wieder ANgeklemmt hat, hätte man Dich informieren müssen, bzw. von Dir ein Einverständnis einholen müssen (oder Dich nicht anklemmen dürfen).
Aus beiden Gründen würde ich der Sache gelassen gegenüberstehen (und wegen des reinen Gewissens) _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
Ich Muss zugeben, dass ich die ganze Logik nicht verstehe:
1. Von WO kammen denn jetzt diese Herren? Vom Kabelbetreiber oder von der GEZ?
2. Eigentlich dürfte es doch für eine Gebührenpflicht völlig egal sein, ob ein Anschluss wirklich GENUTZT wird, da man ja für die MÖGLICHKEIT zum Empfang bezahlt.
Wenn hier ein betriebsbereites Fernsehgerät vorhanden ist, dann ist GEZ zu bezahlen, wenn aus dem Kabel "was rauskommt", dann zusätzlich Kabelgebühren.
Nach dem kappen der Empfangsmöglichkeit für Kabelfernsehen in der Wohnung ging der Mieter davon aus, daß es keine Rolle spielt, ob an einem gekappten Anschluß ein Kabel angeschlossen ist, oder nicht.
Eine Information über das Wiederanschließen hat es seitens des Betreibers nicht gegeben.
Daß eine SAT Schüssel vorhanden ist, haben die Mitarbeiter der Kabelgesellschaft auch gesehen, jedoch wollten sie sich nicht zeigen lassen, daß der Fernsehempfang ohne daß in die Antennenfose gesteckte Kabel funktioniert.
Daraufhin wurden die Herren dann aus der Wohnung gebeten.
Verfasst am: 01.08.05, 15:34 Titel: Re: Anzeige wegen Schwarzsehen trotz Sat - Schüssel?
Thunderbirdy hat folgendes geschrieben::
Ein Mieter zieht 2001 in eine Mietwohnung ein bei der sich jede Mietpartei selber um den Fernsehempfang kümmern muß.
´
Dabei ist davon auszugehen, dass die Kabelgebühren nicht über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden?
Natürlich ist es möglich, einzelne Wohungen "abzuklemmen", dabei werden die Dosen verplombt. Hat der VM keinen Vertrag mit dem Betreiber und rechnet die Gebühren über die NK ab und möchte der Mieter auch keinen Vertrag mit der Betreiberfirma abschliessen, so kann der Mieter nicht gezwungen werden, sondern die Dose wird verplombt.
Zu welchen Mitteln greifen die Kabelbetreiber den neuerdings? Ich würde mich da nicht "ins Bockshorn jagen" lassen. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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