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Versetzung - 1 Monat Kündigungsfrist?

 
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nudelaug
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.06.2005
Beiträge: 32
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 19:18    Titel: Versetzung - 1 Monat Kündigungsfrist? Antworten mit Zitat

Hallo an alle,

hätte mal folgende Fragen:

In unserem Mietvertrag ist bezgl. Kündigung auf die gesetzlichen Fristen verwiesen (also normalerweise 3 Monate)

1.)Ich bin Beamter und werde nun ab 1. Sept. von meinem Arbeitgeber nach abgeschlossener Ausbildung/Studium von meinem jetzigen Dienstort weg versetzt. Dieser Ort ist ca. 35 km vom ursprünglichen Dienstort entfernt.

Ich habe mal gehört, dass wenn der Arbeitgeber einen versetzt, dies zur Folge hat, dass man lediglich ein Monat Kündigungsfrist hat, wenn man dem Vermieter 3 Nachmieter zur Auswahl stellt.


2.) Wie lang hat man - ausgehend von 1 Monat "Sonderkündigungsrecht" - Zeit, dem Vermieter die Versetzung (und den wohl bevorstehenden Auszug) mitzuteilen.
Da ich leider noch nicht weiß, ob sich innerhalb kurzer Zeit am neuen Dienstort eine geeignete Wohnung findet, kann es halt auch sein, dass ich die erste Zeit pendeln muss (insgesamt 70 km vom jetzigen Wohnort zum neuen Dienstort). Hat man das "Sonderkündigungsrecht verwirkt, wenn man dem Vermieter den Sachverhalt nicht anzeigt?

Danke schon mal für die Hilfe

MfG

nudelaug
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RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 07:10    Titel: Re: Versetzung - 1 Monat Kündigungsfrist? Antworten mit Zitat

nudelaug hat folgendes geschrieben::

In unserem Mietvertrag ist bezgl. Kündigung auf die gesetzlichen Fristen verwiesen (also normalerweise 3 Monate)

1.)Ich bin Beamter und werde nun ab 1. Sept. von meinem Arbeitgeber nach abgeschlossener Ausbildung/Studium von meinem jetzigen Dienstort weg versetzt. Dieser Ort ist ca. 35 km vom ursprünglichen Dienstort entfernt.

Ich habe mal gehört, dass wenn der Arbeitgeber einen versetzt, dies zur Folge hat, dass man lediglich ein Monat Kündigungsfrist hat, wenn man dem Vermieter 3 Nachmieter zur Auswahl stellt.


2.) Wie lang hat man - ausgehend von 1 Monat "Sonderkündigungsrecht" - Zeit, dem Vermieter die Versetzung (und den wohl bevorstehenden Auszug) mitzuteilen.
Da ich leider noch nicht weiß, ob sich innerhalb kurzer Zeit am neuen Dienstort eine geeignete Wohnung findet, kann es halt auch sein, dass ich die erste Zeit pendeln muss (insgesamt 70 km vom jetzigen Wohnort zum neuen Dienstort). Hat man das "Sonderkündigungsrecht verwirkt, wenn man dem Vermieter den Sachverhalt nicht anzeigt?

Danke schon mal für die Hilfe

MfG

nudelaug


Wenn schon Beamte nicht mehr zu einem Blick ins Gesetz in der Lage sind und sich in Hirngespinsten ergehen, sieht es in diesem Land schlecht aus.
Ein Sonderkündigungsrecht für Beamte gibt es seit dem 01.09.2001 nicht mehr. Allerdings war auch das Sonderkünigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten verbunden.
Ob sich irgendwo eine neue Wohnung findet oder nicht, ist das Problem des Mieters. Eine Kündigung unter dem Vorbehalt, eine "geeignete" Wohnung zu finden, ist nicht möglich.
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Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 07:46    Titel: Antworten mit Zitat

Während einer 3-monatigen Kündigungsfrist täglich 70 km zur Arbeit zu pendeln, dürfte auch keine außergewöhnliche Härte sein. Millionen Pendler beweisen dies täglich, und auch die Arbeitsagentur hält das für zumutbar.
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Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt Auch das mit den 3 Nachmietern geht immer noch umher.
Idee Also reines Märchen
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Die Nachmieterstellung ist bei außergewöhnlichen Umständen möglich - wie etwa Versetzung - um aus einem langfristigen Mietvertrag herauszukommen.

Der VM hat auch hier eine Überlegungsfrist von 3 Monaten, so dass es keine Veränderung gibt, wenn man ohnehin 3 Monate Kündigungsfrist hat.
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