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Produzentenhaftung

 
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Bummal
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 31.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 13:23    Titel: Produzentenhaftung Antworten mit Zitat

H betreibt ein Unternehmen zur Herstellung von Erfrischungsgetränken. Zum Sortiment des H gehört auch der beliebte Multivitaminsaft „Wellness ProAktiv“. Dieser besteht aus dem Konzentrat verschiedener Fruchtsäfte, Wasser zur Verdünnung des Konzentrats sowie verschiedenen zugesetzten Mineralstoffen und Vitaminen.

Die Zutaten für den Multivitaminsaft lagern bei H in flüssiger Form in verschiedenen Tanks. Als Mitte Januar 2005 der Vorrat an Vitamin A zur Neige geht, bestellt H bei U 10.000 Liter Vitamin-A-Lösung zum Preis von 8 Euro je Liter, welche U in seinem Unternehmen selbst herstellt.

Ende Januar 2005 wird die Vitamin-A-Lösung vereinbarungsgemäß von einem Angestellten des U in einem Tanklastzug angeliefert und, nachdem H zuvor eine Probe gezogen hat, von dort in den Tank des H gepumpt. In dem Tank befinden sich noch 2.000 Liter Vitamin-A-Lösung, die noch aus einer früheren Lieferung des U vom September 2004 stammen. H untersucht die gezogene Probe anhand standardisierter Tests auf den Vitamin-A-Gehalt, Keime und Pilze, welche einer Verarbeitung als Lebensmittel entgegenstehen könnten. Die Tests fallen zur Zufriedenheit des H aus und die Produktion geht unvermindert weiter.

Mitte Februar 2005 kauft K einen „Wellness ProAktiv“-Multivitaminsaft aus der Produktion des H im Supermarkt des S, der selbst unmittelbar von H beliefert worden ist. Nach Konsum des Multivitaminsafts erleidet K einen heftigen allergischen Schock, der tödlich verläuft. K hinterlässt eine Ehefrau E, die nicht berufstätig ist und sich um die gemeinsame 6-jährige Tochter kümmert. Bei der anschließenden Obduktion des K und Untersuchung des Mageninhalts stellt sich heraus, dass der Multivitaminsaft Spuren von
Erdnussöl enthielt. Gegenüber Erdnüssen bestand seitens des K eine starke allergische Prädisposition, was dieser auch wusste. Jedoch fand sich auf der Packung des „Wellness ProAktiv“-Multivitaminsafts keinerlei Hinweis auf Erdnüsse oder daraus hergestellter Erzeugnisse. Auch hatte K den Multivitaminsaft in der Vergangenheit ohne Beschwerden getrunken.

Als H noch in derselben Woche von dem Vorfall unterrichtet wird, strengt er intensive und kostspielige chemische Analysen seiner Zutaten an. Dabei stellt sich heraus, dass die Vitamin-A-Lösung, welche für die Herstellung des Multivitaminsafts verwendet wurde, Erdnussöl in geringen Mengen enthält. Dies erklärt sich wie folgt: Aufgrund seiner Fettlöslichkeit kann Vitamin A nur mit Hilfe einer fett- oder ölhaltigen Trägersubstanz verarbeitet werden, wobei sich Erdnussöl als besonders preisgünstiger Trägerstoff darstellt. Rückfragen des H bei U ergeben, dass letzterer Ende 2004 seine Produktion von Vitamin A umgestellt hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt verwendete U – wie früher üblich – Fischöl als Trägersubstanz für das von ihm
hergestellte und ausgelieferte Vitamin A. Die Wahl der Trägersubstanz – Fischöl oder Erdnussöl – hat im Übrigen unter chemischen und ernährungswissenschaftlichen Gesichtspunkten keine nachteiligen Folgen auf das Vitamin A als solchem. Von der Produktionsumstellung hatte U den H nicht in Kenntnis gesetzt.

Um auch künftig für Konsumenten mit Erdnussölallergie interessant zu sein, muss H seine Maschinen und Tanks für 50.000 Euro reinigen lassen und Multivitamindrinks im Wert von 300.000 Euro aus dem Handel zurückrufen, deren Umetikettierung mit einem Hinweis auf die Spuren von Erdnussöl technisch möglich, aber nicht wirtschaftlich ist, da die Kosten hierfür fast die Kosten für die Produktion neuer Säfte erreichen und überdies das Verfallsdatum der umzuetikettierenden Säfte überschritten würde.
Um die Produktion unverzüglich wieder aufnehmen zu können, verkauft H die noch im Tank verbliebenen 11.000 Liter Vitamin-A-Lösung für 66.000,- Euro, was dem Marktwert für Vitamin-A-Lösung mit Erdnussöl als Trägersubstanz entspricht. Gleichzeitig bezieht H von einem anderen Produzenten 11.000 Liter Vitamin-A-Lösung mit Fischöl als Trägersubstanz zu einem Preis von 8,50 Euro je Liter, was ebenfalls dem
gängigen Marktwert entspricht. Von diesen Geschäften setzt H den U nicht in Kenntnis.

Trotz des erlittenen Aufwands verzichtet H zunächst auf eine Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen gegen U, da er die schon seit vielen Jahren erfolgreich bestehende laufende Geschäftsbeziehung über die Lieferung verschiedener Vitamin-Lösungen im Hinblick auf die ihm von U eingeräumten guten Konditionen nicht belasten will.

Im April 2005 macht E gegenüber H Schadensersatzansprüche geltend – zu Recht?
Könnte E zudem Ansprüche gegen S geltend machen?


Infolge von Problemen bei der Abwicklung von anderen Geschäften kühlt sich das Verhältnis von U und H
weiter ab, bis die Geschäftsbeziehungen im März 2007 schließlich abgebrochen werden.
H macht daraufhin sämtliche Schadensersatzansprüche geltend, welche ihm aus der Lieferung der erdnussölhaltigen Vitamin-A-Lösung und der sich daraus ergebenden Folgen gegen U zustehen. U wendet ein, die Ansprüche seien verjährt.

Wie ist die Rechtslage zwischen H und U?
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ihuehn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

Ist das hier eine Prüfungsfrage oder wollen Sie ernstgemeinten Rat? (Ich stolpere über das Datum 2007, das ja in der Zukunft liegt)
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 09:27    Titel: Antworten mit Zitat

ich vermute auch, dass es sich hier um eine Prüfungsfrage handelt. Aber auch da darf man ernstgemeinte Antworten erwarten (wenn man denn einen findet, ders beantworten kann).

In jedem Fall wäre diese Frage besser in der Rubrik "Schadens- und Produkthaftungsrecht" aufgehoben.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Bummal
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Anmeldungsdatum: 31.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, es handelt sich in der Tat um einen fiktiven Sachverhalt. Natürlich würde ich mich trotzdem über Antworten freuen. Ist es eventuell möglich, das Thema zur Rubrik "Schadens- und Produkthaftung" zu verschieben? Diese habe ich wohl übersehen...
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