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Verfasst am: 01.08.05, 11:07 Titel: Kabelfernsehen in den Nebenkosten
Hallo,
ich möchte Euch folgenden Sachverhalt zur Diskussion vorstellen:
Mieter A zieht zum 1.11.04 ein, beauftragt ein Kabelfernseh-Unternehmen mit einem Internet-Anschluss über die Kabelleitung.
Da die Vormieterin den Vertrag über Kabelfernsehen (mit ca. 30 TV-Sendern) gekündigt hat, wird vom Kabelnetzbetreiber eine Sperrdose gesetzt. Kein Empfang von Internet-Signalen mehr möglich. Nach etlichen Telefonaten mit der Gesellschaft wird endlich ein Filter gesetzt, so dass die vertraglich vereinbarte Nutzung des Internets wieder möglich ist. Signale vom TV werden nicht durchgelassen.
Jetzt kommt die NK-Abrechnung von Vermieter B. Darin fast 50 € für Kabelfernsehen. Vermieter B hat nämlich mit dem Kabelnetzbetreiber einen Rahmenvertrag abgeschlossen. In diesem Vertrag ist auch diese Wohnung inbegriiffen. Dieser Vertrag sieht ein Grundprogramm von 7-9 TV-Sendern vor.
Muß Mieter A zahlen? Faktisch ist durch den Filter ein Empfang des TV-Signals nicht möglich. Vermieter B vertritt die Meinung, der Mieter hätte in den bestehenden Vertrag eingegriffen. Anscheinend weiß die Kabelgesellschaft nicht, mit wem sie selbst Verträge schließt. _________________ Gruß aus Köln,
Bastian
Ich denke, der Mieter muss zahlen (wenn dies irgendwo im Mietvertrag geregelt ist). Die Kabelfirma muss allerdings die Sender wieder freischalten. Der Mieter hat zwar nicht in den Vertrag "eingegriffen" (wie sollte er auch), aber er hat selbst die Sperrung seines TV-Empfangs verursacht.
Wenn die Kabelgebühren im Mietvertrag vereinbart wurden dann sind diese auch vom Mieter zu bezahlen ob er diese nun nutzt oder nicht ist dann vollkommen egal. Wenn er es technisch nicht nutzen kann wegen der Sperrdose oder Filter, dann muss er das dem VM mitteilen und dieser hat dann dafür zu sorgen das der Empfang wieder möglich ist.
Hallo,
Danke für eure raschen Antworten. Das dachte ich mir eigentlich auch.
Ich finde es nur ungerecht, eine Leistung in Rechnung gestellt zu bekommen, die faktisch nicht erbracht wurde! Der Vermieter hat mich jetzt aus der Umlage für das Kabel-TV rausgenommen, muß also ab jetzt nichts mehr für Kabel zahlen, weil ja auch eh kein Empfang da ist.
Wieso hat denn der Mieter seine Sperrung selbst verursacht? Die Schuld ist doch wohl eher dem Kabelnetz-Betreiber zu zuordnen, schließlich hat dieser eine Sperrdose gesetzt, und dann erst auf Drängen einen Filter. Diese Firma verstößt doch damit gegen laufende Verträge! _________________ Gruß aus Köln,
Bastian
dachte eigentlich, Internet ist kabelmässig nur über Netcologne zu bekommen.
Dein Eingangsposting irritiert insofern, dass Du schreibst, die Vormieterin hätte den Vertrag gekündigt. Dies lässt die Schlussfolgerung zu, dass der Mieter den Vertrag separat zum Mietvertrag mit dem Anbieter abschliesst und die Kabelgebühren dann separat und nicht über die Nebenkosten laufen.
Das geht auch so nur bei ish, da Netcologne nur Verträge mit den Eigentümern macht. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Ich versuche jetzt etwas Ordnung in die Situation zu bringen!
Vermieter B hat einen Rahmenvertrag mit ish, mit dem man bis zu 7 Programme empfangen kann. Dieser wird über die NK abgerechnet. Davon wußte der Vermieter A aber nichts.
Die Vormieterin hatte einen separaten Vertrag mit ish über den Empfang von 30 Programmen. Diesen hat sie nach ihrem Auszug gekündigt. Der MA von ish hat dann einfach eine Sperrdose gesetzt, ohne sich um laufende Verträge mit dem Vermieter und dem Mieter zu kümmern.
Mieter A hat sich dann darum gekümmert, dass er das Internet-Signal wieder empfängt. Daraufhin wurde ein Filter gesetzt.
Jetzt kam die NK-Abrechnung und eben auch der Betrag für den Empfang von Kabel-TV wurde in Rechnung gestellt. Der Mieter A wundert sich eben nur, warum er etwas bezahlen soll, bei dem er keine Leistung bekommen hat. Sowohl ish als auch der Vermieter sind der Meinung, der Vermieter ist schuld an der Situation mit dem Filter
Sorry, aber was hat der Mieter denn getan? Er hat lediglich dafür gesorgt, dass er wieder sein Internet-Signal bekommt. Ish kann ja nicht einfach gegen zwei bestehende Verträge verstoßen, sozusagen keine Leistung erbringen, und dass dann noch dem Vermieter in Rechnung stellen. Mieter A ist der Meinung, ish hätte den Vermieter über die Sperrdose informieren müssen, sie eigentlich gar nicht setzten dürfen
Eine etwas komplizierte Situation, leider. Ich finde es echt ziemlich mies, dass mir der schwarze Peter in die Schuhe geschoben wird. Sowohl ish als auch mein Vermieter machen sich die Sache verdammt einfach. _________________ Gruß aus Köln,
Bastian
Hallo nochmal!
Dieser wird über die NK abgerechnet. Davon wußte der Vermieter A aber nichts.
Wenn ich davon ausgehe, dass es hier Mieter A heissen soll, dann muss der mal in seinen Mietvertrag schauen!!!
Will der VM die Kosten über die NK abrechnen, so muss dies wohl im MV unter den NK-Vereinbarungen fixiert sein, sonst kann er es nicht abrechnen!!! Weiterhin wird dies eigentlich unabhängig von der Nutzung immer abgerechnet.
Steht es drin, kann M nicht behaupten er hätte nichts gewusst.
Steht es nicht drin, ist es ganz offensichtlich das Versäumnis des VM. (bezügl. MV)
Stimmt, die Firma ish hätte dann den Filter in dieser Art nicht setzen dürfen, da dies nicht übereinstimmend mit dem vorhandenen Rahmenvertrag ist. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
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