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Melanie
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 298
Wohnort: Hessen in de Pampa

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 11:46    Titel: Fortsetzung meiner vorigen Beiträge Antworten mit Zitat

Hallo,
es geht um diese 2 Beiträge von mir:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=157244&highlight=#157244
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=159982&highlight=#159982

1. Mein Mieter hat die Bankbürgschaft nun vorgelegt.
Das mit der WG hat sich zerschlagen...
Ich möchte die Exfreundin nun aus dem Mietvertrag entlassen.
Reicht dazu ein Zusatz zum MV das die Exfreundin aus dem Vertrag entlassen wird (mit Unterschrift von Exfreundin, Mieter, meinem Mann und mir)?
Oder muß ein komplett neuer Vertrag abgeschlossen werden und der alte beidseitig gekündigt werden?
Ich vermute es reicht ein Zusatz, oder?

2. Bei der Gelegenheit wenn ich ihn eh im Gespräch habe werde ich dann auch noch mal das Lüften ansprechen und irgendetwas verfassen was er mir unterschreiben soll - habt Ihr dazu noch besondere Tipps was ich am besten verfasse?

3.Außerdem bittet der Mieter das er die Miete zum 15. zahlen darf, da sein Gehalt erst am 15. kommt.....soll ich mich darauf einlassen?

Eine schöne Woche Euch allen!
_________________
manchmal ist es einfacher einem Blinden die Farben zu erklären.....
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Yvonne
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 12:14    Titel: Antworten mit Zitat

1. Da reicht ein Zusatz "hiermit bestätige ich...usw"

2. Ich würde mir aus dem Internet was über korrektes Lüftungsverhalten ausdrucken oder aus einem Fachbuch kopieren und das überreichen.

3. Ich würde es tun. Habe auch Mieter, die ihr Gehalt erst zum 15. bekommen und habe mich auf Zahlung zum 15. eingelassen. Klappt super.
Wenn Du also auf das Geld zum 1. nicht angewiesen bist - nur zu.
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