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firma A war für firma B freiberuflich tätig (innen- und aussendienst)
es besteht kein Vertrag (oder ähnliches) also nichts schriftliches
nachdem das arbeitsverhältnis beendet ist (und firma A nicht mehr für Firma B tätig ist), darf firma A die kunden von firma B angehen?
vertraglich / schriftlich wurde ja nie festgelegt das firma A sowas nciht machen darf ...
oder ist es gestzlich geregelt das eien zeit lang firma A den kunden nciht angehen darf?
Anwaltsrecht. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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