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Hallo,
bewohne seit ca. 5 Jahren eine Whg und habe keinen schriftl. Mietvertrag.
gibt es einen mündlichen Mietvertrag, und wie ist er rechtlich zu bewerten ?
- reicht als Abschluß eines mündl. Mietvertrags, vor Gericht ein Nachweis über die Kontoauszüge des Mieter`s, in denen die regelmäßige Mietzahlung an den Vermieter hervorgeht ?
- wie sieht`s mit dem Kündigungsschutz beider Seiten aus ?
Ein mündlicher Mietvertrag ist genauso gut wie ein schriftlicher, es gilt alles was wirksam vereinbart wurde zwischen beiden Parteien. Gleiches gilt für den Kündigungsschutz usw.. Durch Zahlung der Miete und Überlassung des Wohnraums durch den VM sollte als Nachweis für ein Mietverhältnis ausreichen.
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