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Verfasst am: 31.07.05, 20:50 Titel: Nachmelden bei Risikolebens-Versicherung
Muss ein Nichtraucher nach Policierung den Beginn des Rauchens mitteilen ?
Folgende Situation : Person A war Nichtraucher und raucht seit kurzem. Muss er das um den Versicherungs-Schutz seiner Begünstigten nicht zu gefährden, das nachmelden und einen höheren Beitrag zahlen ? Soweit ich weiß, ist man z.b. nach einer Gewichtszunahme nicht verpflichtet dazu und die Versicherung, muß im Todesfall zahlen(Beispiel: Gewicht bei Vertragsbeginn = 75 KG & bei Tod, z.b nach 1-30...Jahren sind es 120 )....
erstens, mal in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (vielleicht auch in den Besonderen, wenn es welche für Nichtrauchertarife gibt) nachschauen. Da müsste der Sachverhalt geregelt sein.
zweitens, wenn die Geschichte dort unklar oder unverständlich beschrieben ist: direkt beim Versicherer nachfragen (nicht bei der Agentur!) _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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