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Verfasst am: 30.07.05, 11:37 Titel: Wie flächenabh. Nebenkosten umzulegen?
Nach welcher Fläche sind flächenabhängige Nebenkosten umzulegen? Nach der Nutzfläche oder der Wohnungsfläche? Unterschied zwischen beiden ist der Balkon, denn der gehört zur Hälfte zur Wohnungsfläche, aber nicht zur Nutzfläche.
Die Berechnung der Heizkosten macht natürlich nur bezüglich der Nutzfläche Sinn (da der Balkon ja nicht geheizt wird), aber wie ist das bei Gebäudebrandversicherung, Grundsteuer, Gebäude-Leitungsw.-Vers., Haftpflichtversicherung, Vers. Sturm+Hagel und Hausbeleuchtung?
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