Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
A vermietet B ein Haus, das Haus ist beim Einzug von Familie B kaum bewohnbar, weil seit 20 Jahren nicht renoviert und von A bewusst verfallen gelassen worden.
B bekommt keinen schriftl. Mietvertrag, die Vereinbarung zwischen A + B lautet: B sorgt selbst für die Bewohnbarkeit des Hauses, zahlt dafür weniger als die ortsübliche Miete.
Fragen:
- Wie ist das Mietverhältnis für beide Parteien zubewerten ?
- ist ein mündlicher Mietvertrag entstanden, reichen als Beleg dafür
die rechelmäßigen Mietzahlungen von B an A ?
- Wie lang wäre die Kündigungsfrist für die jeweiligen Parteien
bei einem Zeitraum von 1. Jahr
3.Jahren
5. Jahren
über 5 Jahren ?
MfG
hans dampf
Es handelt sich um einen mündlichen Mietvertrag, dieser gilt genauso wie ein schriftlicher.
Regelmässige Mietzahlungen und Gebrauchsüberlassung sind eindeutig für ein Mietverhältnis.
Die Kündigungsfristen richten sich nach den Vereinbarungen die getroffen wurden bzw. nach dem Gesetz.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.