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Immobilienkauf + alte Schufa (erledigt, nicht gelöscht)

 
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Elf's Delight
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 00:03    Titel: Immobilienkauf + alte Schufa (erledigt, nicht gelöscht) Antworten mit Zitat

Hallo! Smilie

Ich hoffe, ich habe das richtige Unterforum für meine Frage gewählt. Es geht um folgende Ausgangssituation:

Ich beabsichtige, in Kürze eine Eigentumswohnung zu kaufen. Das hierfür benötigte Kapital ist komplett vorhanden sprich: Ich kann die Wohnung bequem zu 100 % aus meinem vorhandenen Vermögen zahlen ohne einen Kredit aufnehmen zu müssen.

Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass angesichts dieser Tatsache (keine Kreditaufnahme) beim Immobilienkauf niemand eine Schufa-Auskunft verlagen wird. Weder der Bauher bzw. die Makler-Firm/Immobilien-Firma oder wer auch immer noch der spätere Verwalter des Gebäudes.

Nun habe ich aber in einem anderen Thread gelesen, dass trotzdem eine Schufa-Auskunft von einer dieser Parteien vor dem Kauf verlangt werden kann. Stimmt das, auch wenn ich den Kaufpreis in vollem Umfang selbst aufbringen kann?

Hintergrund meiner Frage:

Vor einigen Jahren ging es mir finanziell nicht so gut wie heute. Ich hatte mehrere Schufa-Einträge und auch eine EV abgelegt. Die Schulden sind aber inzwischen ALLE vollständig abgelöst, in der Schufa mit einem Erledigungsvermerk versehen und es geht mir finanziell wieder ausgesprochen gut. Nun ist es ja aber so, dass die Einträge in der Schufa als ERLEDIGT stehen, aber erst nach drei Jahren gelöscht werden und die sind nun einmal noch nicht rum.

Würde jetzt also beispielsweise ein Bauherr, Verwalter oder wer auch immer eine Selbstauskunft verlange, sähe er zwar die Erledigungsvermerke, aber eben auch jede Einträge, die eben erledigt, aber noch nicht gelöscht sind.

Daher meine Frage: Ist es wirklich so, dass mir während des Prozesses des Immobilienkauf die Auffoderung zur Einholung der Selbstauskunft widerfahren kann?

Wenn ja, würde ich nämlich eher in den sauren Apfel beißen und mit dem Immobilienkauf warten, bis die Löschfrist verstrichen ist und meine Schufa sich wieder jungräulich darstellt. Winken

Für eine kurze Info wäre ich sehr dankbar, weil ich davon abhängig etwas besser planen kann.

Ich hatte zwar nach dem Thema gegooglet, aber der speziele Fall Immobilienkauf OHNE Kredit + Schufa war irgendwie nicht rauszufiltern (oder ich bin zu blöd dazu...mea culpa). Nochmals danke vorab!

Elf's Delight
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elemic
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ist doch überhaupt nich relevant wr und ob die Ihre SCHUFA sehen möchten. Sollen Sie doch. Der Immobilienkauf läuft eh über einen Notar und der besiegelt den Verkauf eh erst wenn der Kaufpreis auf seinem Treuhandkonto ist. Und somit haben sowohl sie als auch der Verkäufer gewissheit, dass beide zu einem erfolgreichen Abschluss kommen - egal was in der SCHUFA steht!
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Elf's Delight
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.07.05, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort, nur beantwortet die leider meine Frage noch nicht:

Ich will wissen, ob es heutzutage passieren kann, dass die beteiligten Parteien VOR der Kaufabwicklung über einen Notar eine Selbstauskunft fordern. Wenn es fünf Kaufinteressenten für eine Wohnung gibt, wird der Verkäufer den Vorvertrag wohl kaum mit jemandem unterzeichnen, dessen Schufa ihm nicht gefällt. Insofern würde es also gar nicht bis zur Abwicklung über den Notar kommen und das ist der springende Punkt.

Ich will ganz einfach wissen, ob es heutzutage gängige Praxis ist, sich - so wie es bei Wohnungsvermietungen ja inzwischen auch meist üblich ist - die Schufa des Kaufinteressenten zeigen zu lassen.
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biggi33
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe beispielsweise von meinem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht, eine Schufa-auskunft wurde nicht verlangt, die Wohnung geht ab 1.9. auf mich über, nachdem ich am 31.8. den Kaufpreis überwiesen haben werde.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Solange Sie keinen Kredit beantragen, sondern den Kaufpreis der Immobilie aus vorhandenen Eigenmitteln bestreiten, interessiert Ihre SCHUFA-Auskunft niemanden.
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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Verkäufer sie allerdings dennoch haben möchte, darf er eine Selbstauskunft von Ihnen verlangen und bei Ablehnung den Vertragsschlus verweigern.

Dann liegt es an Ihnen - reine Verhandlungssache.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Elf's Delight
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Anmeldungsdatum: 30.07.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank! Smilie Mit den beiden Antworten kann ich doch etwas anfangen! Danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben zu schreiben.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Wenn der Verkäufer sie allerdings dennoch haben möchte, darf er eine Selbstauskunft von Ihnen verlangen und bei Ablehnung den Vertragsschlus verweigern.

Dann liegt es an Ihnen - reine Verhandlungssache.

Wenn ich über den Kaufpreis der Immobilie in Bankguthaben verfüge, kann ich mir von meiner Hausbank doch einfach einen bankbestätigten Scheck über die Kaufpreissumme ausstellen lassen.
Beim Anblick eines derartigen Schecks dürfte einem durchschnittlich gebildeten Immobilienverkäufer doch der Sabber aus den Mundwinkeln laufen ...
Natürlich kostet das ein paar Bankgebühren und die Bank wird den Scheckbetrag bereits bei der Ausgabe des Schecks an den Kunden sofort dem Kundenkonto belasten, aber auf diesem Wege vermeidet man doch sofort alle Zweifel an der eigenen Zahlungsfähigkeit.
Nach der ollen SCHUFA wird bei Vorlage eines bankbestätigten Schecks normalerweise niemand mehr fragen ... wozu auch?
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Kein Mensch will eine Schufaauskunft bei einem Immobiliengeschäft. Nur mit einem muß man rechnen. Das Finanzamt kommt nach einiger Zeit mit der Grunderwerbsteuer. Dadurch erfährt das Finanzamt vom Barkauf der Immobilie. Nun will das Finanzamt wissen wo das Geld her ist.
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